Lärmschutz bei Luftwärmepumpen

Lärmschutz bei Luftwärmepumpen

Der Austausch fossiler Heizungssysteme zugunsten regenerativer Energieformen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dabei darf jedoch der Immissionsschutz nicht außer Acht gelassen werden!

Allgemeine Hinweise

© Landeshauptstadt Düsseldorf

Allgemeine Hinweise

Durch die zunehmende Verbreitung von Klimageräten und Luftwärmepumpen kommt es innerhalb von Wohngebieten vermehrt zu Störungen durch Lärm.

Nach § 22 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Wärmepumpen keine genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie sind aber dennoch so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen (zum Beispiel Lärm) verhindert und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Mit dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vom 16.12.2022 (siehe hier) ist für die Aufstellung von Wärmepumpen der bisherige Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze entfallen.

Ausschlaggebend für den Immissionsschutz bzw. die Frage, ob ein Gerät zu laut ist, ist jedoch der Abstand zum nächsten Immissionsort (der Ort, an dem auftretende Geräusche wahrgenommen werden) und nicht die Grundstücksgrenze. Daher sind trotz des Wegfalls des Mindestabstandes von 3 m weiterhin die bundesrechtlichen Anforderungen an den Immissions- bzw. Lärmschutz einzuhalten.

Die Lärmbelastung in der Umgebung wird nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm, siehe hier) beurteilt. Diese gibt zulässige Richtwerte vor, die von der Lage des Grundstücks (Gebietsausweisung) und der Tageszeit anhängig sind.

Leitfaden

Leitfaden

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat am 28.08.2023 einen Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten, die dem Wohnen dienen veröffentlicht. Den Leitfaden können Sie sich in der Kurzfassung für Luftwärmepumpen hier herunterladen.

Der Leitfaden gibt Empfehlungen für die Planung und Einsatz dieser Geräte, mit denen der Lärmproblematik wirksam begegnet werden kann.

Besonders wichtig ist eine sorgfältige Installation und Wahl des Aufstellortes, um eine mögliche Störung durch die Laufgeräusche der Luftwärmepumpe zu vermindern. Hinweise dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".

Schallrechner

Schallrechner

Mit einem Schallrechner können Sie überprüfen, ob die von Ihnen geplante Anlage die Anforderungen (Abstand zur nächsten Immissionsquelle) in ihrem Gebiet voraussichtlich erfüllen wird. Bitte beachten Sie, dass dies keine Garantie ist, dass die Werte nicht trotzdem überschritten werden. Eine genauere Abschätzung kann in der Regel nur durch eine gutachterliche Stellungnahme durch Sachverständige für Immissionsschutz erfolgen.

  • Vor dem Einbau der Luftwärmepumpe ist der Schallleistungspegel in Erfahrung zu bringen. Dies ist der gesamte vom Gerät abgegebene Schall – unabhängig von der Entfernung, der Umgebung und dem Aufstellort. Der Schallleistungspegel kann aus den Herstellerunterlagen der Luftwärmepumpe entnommen werden.
  • Hinweise zur planerischen Ausweisung des Gebiets, in dem die Aufstellung einer Luftwärmepumpe geplant ist (allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet, Mischgebiet, etc.), finden Sie hier.

Die Berechnung mittels eines Schallrechners kann zum Beispiel beim Bundesverband Wärmepumpe e.V. durchgeführt werden: Schallrechner

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Broschüre:  Mach’es richtig! Lärmschutz bei Luftwärmepumpen: hier herunterladen

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