Abfälle

Die bei Tankstellen vorkommenden Abfälle sind in der Regel den Herkunftsbereichen

  • 13 "Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen",
  • 14 "Abfälle aus organischen Lösemitteln" oder 
  • 16 "Abfälle aus der Fahrzeugwartung"

der Abfallverzeichnis-Verordnung zugeordnet. 

Bild: Abfallcontainer

Neben diesen Abfällen fallen in einem Betrieb in der Regel auch Abfallarten aus anderen Herkunftsbereichen an, so wie "Verpackungsabfall" (Bereich 15) oder auch "Siedlungsabfälle" (Bereich 20). Bei der Entsorgung von gebrauchten Verbrennungsmotoren oder Getriebeölen ist zusätzlich die Altölverordnung (AltölV) zu beachten.

Betriebliche Abwässer

An Tankstellen fällt typischer Weise das Abwasser bei der Fahrzeug- und Fahrzeugteilewäsche an, (z. B. Kfz-Waschstraßen, Portal-Waschanlagen, Waschboxen, Kfz-Waschplätze mit und ohne Hochdruckreiniger) an.

Bild: Abwasserkanal

Hier gilt der Anhang 49 der Abwasserverordnung.

Die Einleitung des Abwassers in die öffentliche Abwasseranlage ist genehmigungspflichtig. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, steht in diesem Erfassungsbogen.

Wassergerfährdende Stoffe

Zu den "wassergefährdenden Stoffen" zählen insbesondere die Betriebsmittel der Fahrzeuge, wie Diesel, Benzin, Motor- und Getriebeöle, Hydrauliköle, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit und Säuren. Des Weiteren werden in den Betrieben auch Heizöl, Farben und Lacke, Lösemittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Altöl, Batterien und Vieles mehr benutzt und gelagert.

Bild Nachfüllstutzen Treibstoffe

Zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zählen insbesondere

  • ober- und unterirdische Tanks
  • Abfüllflächen zum Befüllen / Entleeren der Lagertanks
  • Lagerung von Teilen mit Ölanhaftungen
  • Abfüllanlagen
  • Gebindelager
  • hydraulische Hebebühnen oder Aufzüge

Bis Ende 1998 wurde ein Großteil der Tankstellen in Düsseldorf umgebaut, da der Gesetzgeber umfangreiche Nachrüstungen zur Vermeidung von Emissionen in die Luft und den Boden bzw. das Grundwasser forderte.

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