Systematische Regelüberwachung durch medienübergreifende Umweltinspektionen

Um eine systematische Regelüberwachung zu gewährleisten, haben die Umweltschutzbehörden Umweltinspektionspläne aufzustellen. Basierend auf einer risikobasierten Prioritätensetzung schreiben sie darin fest, welche Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kontrollieren sind und in welchen Intervallen dies geschehen soll. Die Umweltrelevanz der Betriebe bzw. der von ihnen betriebenen Anlagen ist dafür ausschlaggebend. Bei der Bewertung der Umweltrelevanz wird das Risiko betrachtet, mit dem die Anlagen Auswirkungen auf die Umwelt haben können.

Medienübergreifende Umweltinspektionen in der Praxis

Im Rahmen der medienübergreifenden Umweltinspektionen kontrolliert das Umweltamt, ob die umweltrelevanten Betriebe in Düsseldorf die einschlägigen Umweltanforderungen, die in Rechtsvorschriften oder Genehmigungen festgeschrieben sind, einhalten. Dies geschieht beispielsweise durch

  • Anlagenkontrollen und Besichtungen vor Ort,
  • Überwachung von Emissionen (Lärm oder Luftschadstoffe),
  • Überprüfung interner Berichte und Folgedokumente (wie Kontrolle der Nachweis- und Registerpflichten von Abfallerzeugern),
  • Überprüfung der Eigenüberwachung (beispielsweise der Abwasser- oder Grundwasseranalytik, Kontrolle von Betriebstagebüchern),
  • Nachweis mit Umweltmanagementsystemen.

Erweiterte Umweltinspektionen

Bereits seit 1988 werden in Düsseldorf Firmen und Betriebe, die mit umweltrelevanten Stoffen umgehen, einer fachlichen Beurteilung durch eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe (ehemalige Chemiekommission) unterzogen. Die Erfahrungen der Chemiekommission haben gezeigt, dass es erforderlich ist, neben möglichen Gefahren für die Umwelt auch solche für Menschen und Sachgüter, wie sie sich beispielsweise aus unsachgemäßer Lagerung wassergefährdender Stoffe ergeben, frühzeitig zu erkennen und abzustellen.

Daher werden, im Rahmen einer erweiterten Umweltinspektion, auch zukünftig ämterübergreifende Begehungen durchgeführt. Daran nehmen, neben Mitarbeitern des Umweltamtes, auch Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr und des Bauaufsichtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf teil. Zusätzlich zur medienübergreifenden Umweltinspektion werden hierbei auch bau- und brandschutzrechtliche Belange überwacht.

Inspektionsberichte

Der Umfang und die Ergebnisse (z. B. festgestellte Mängel und erforderliche Maßnahmen) der medienübergreifenden Umweltinspektionen werden in Inspektionsberichten dokumentiert. Diese sind von den Umweltschutzbehörden im Internet zu veröffentlichen.

Zu den Umweltinspektionsberichten

Betriebskontrollen

"Wo gehobelt wird da fallen Späne!"

Aus diesem Grund führt das Umweltamt kontinuierlich Kontrollen bei Betrieben durch, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.

Dabei zeigen die Erfahrungen aus Hunderten von Betriebsbegehungen, dass die meisten wasserrechtlichen Mängel aus unsachgemäßem, ja oft sorglosen Umgang mit  wassergefährdenden Stoffen resultieren. Gleichzeitig werden notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an vormals intakten und geeigneten Anlagen unterlassen oder unsachgemäß durchgeführt.

In vielen Fällen können schon durch wenig kostenaufwendige organisatorische Maßnahmen die meisten Mängel, die im Schadensfall zu teuren Umweltschäden führen würden, beseitigt werden.

Kontakt

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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  • Abteilung
    Betrieblicher Umweltschutz

    E-Mail
  • Brinckmannstraße 7
    40225 Düsseldorf

  • Tel. 0211 - 8921029
    oder 0211 - 8921037
    Fax 0211 - 8929402