Dies sind 

  • standortbezogene Kriterien (z. B. der Abstand zu empfindlichen Nutzungen wie Wohngebiete oder Wasserschutzgebiete)
  • anlagenbezogene Kriterien (z. B. die Mengen der verwendeten wassergefährdenden Stoffe oder die erzeugten Emissionen wie Luftschadstoffe, Lärm oder Geruch)
  • betreiberbezogene Kriterien (z. B. die Anzahl festgestellter Verstöße gegen Genehmigungsauflagen oder die Anzahl begründeter Nachbarbeschwerden).

Anhand dieser Kriterien hat das Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf ein Konzept zur Einstufung der Überwachungsintensität der von ihm zu überwachenden Betriebe entwickelt und daraus einen Inspektionsplan aufgestellt.

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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