Das Verfahren im Detail
Anmeldung für das Programm
Die Teilnahme am "mit ENERGIE gewinnen!"-Programm ist freiwillig. Mitmachen können alle städtischen Kindertagesstätten, Schulen und Berufskollegs. Begleitet werden die Einrichtungen vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und dem Amt für Gebäudemanagement der Stadt Düsseldorf.
Anmeldung: Interessierte Schulen oder Kindertagesstätten wenden sich einfach per E-Mail an Frau Ricken vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz unter: mitenergiegewinnen@duesseldorf.de; Telefon 0211 - 8925091.

Energierundgang und Verantwortliche
Beim Energierundgang wird für die jeweilige Einrichtung der Grundstein für das Programm „mit ENERGIE gewinnen!“ gelegt. Gemeinsam mit den vom Umweltamt beauftragten Energieberaterinnen und -beratern werden Einsparmöglichkeiten vor Ort aufgespürt. Deshalb ist die Anwesenheit des Hausmeisters obligatorisch. Darüber sollten auch die Leitung der Einrichtung sowie pädagogische Fachkräfte und – je nach Möglichkeit – Kinder oder Schüler*innen beteiligt werden. Zum Zeitpunkt des Rundgangs sollte eine Ansprechperson für das „mit ENERGIE gewinnen!“-Programm benannt werden. In Schulen kann dies z. B. im Rahmen von Energiespar-Arbeitsgemeinschaften erfolgen, in denen sogenannte „Energiedetektiv*innen“ bestimmt werden. Auch in Kitas kann eine entsprechende Zuständigkeit im pädagogischen Team festgelegt werden.
Berechnung der Prämie
Schulen und Kindertagesstätten, die am Energiesparprogramm teilnehmen, lesen möglichst einmal monatlich (mindestens jedoch zu Anfang und Ende eines Einsparjahres) die Strom-, Heizenergie- und Wasserzähler ab und übersenden diese Daten dem Umweltamt. Danach ermittelt das Amt für Gebäudemanagement die Einsparungen, die durch das geänderte Nutzerverhalten erzielt wurden. Die Einsparung für "mit ENERGIE gewinnen!" orientiert sich in allen Bereichen am jeweiligen Basisverbrauch, der beim Eintritt in das Programm ermittelt wird. Beim Ablesen der Zähler wird der neue Wert also immer mit diesem Basiswert verglichen. So können mit neuen Ideen auch jährlich neue Rekorde aufgestellt werden.
Einsparungen, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben, die vom Amt für Gebäudemanagement finanziert wurden, werden nicht als Bonus anerkannt.
Für die ermittelten Einsparungen wird ein Prämienbudget vergeben:
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40 % der Prämie fließen als Einsparprämie an die Einrichtung – abhängig von den tatsächlichen nutzungsbedingten Einsparungen.
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60 % stehen als Aktivitätsprämie zur Verfügung – deren Höhe richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Aktivitätsschritte sowie der Größe der Einrichtung.
Die Gesamtsumme der errechneten Prämie wird den teilnehmenden Einrichtungen mitgeteilt. Der Berechnungszeitraum umfasst jeweils ein Jahr ab Eintrittsdatum in das Programm.
Auszahlung der Einsparbeträge
Die Finanzzuwendungen aus "mit ENERGIE gewinnen!"-Programm sollten möglichst umgehend genutzt werden, die Ausgaben des Einrichtungsgirokontos überwiegend bis zum Ende des Haushaltsjahres getätigt sein, in dem die Mitteilung über das Einparergebnis an die jeweilige Einrichtung erfolgt ist.
Wenn die Gelder nicht in dem Jahr der Mitteilung über die Einsparung abgerufen werden sollen, ist dem Schulverwaltungsamt bis spätestens Oktober ein schriftlicher Vermerk der Schulleitung über die beabsichtigte Verwendung der Gelder zu übersenden, damit der Bonus auch im nächsten Jahr noch zur Verfügung steht.
Handhabung der Bonusbeträge
Die Bonusbeträge sind in den Einrichtungen so zu verwalten wie andere städtische Etatmittel, die auf Girokonten der Einrichtungen überwiesen werden. Im Klartext bedeutet dies: Es gilt auch hier die "Geschäftsanweisung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Girokonten an den Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf" (siehe Benutzerhandbuch für die städtischen Schulen, in jeder Schule vorhanden).
Die Einsparmittel sind daher auf einem gesonderten Unterkonto zu verwalten.
Ausdrücklich gilt zu beachten: Die städtischen Gelder dürfen auf keinen Fall auf Konten von schulischen Fördervereinen oder sonstige private Konten übertragen werden.
Die Abrechnung gegenüber dem Schulverwaltungsamt erfolgt einmal jährlich zum 15. Januar. Dabei wird das Haushaltsjahr, nicht das Schuljahr zugrunde gelegt.
Verwendungszwecke
Die Finanzzuwendungen aus dem "mit ENERGIE gewinnen!"-Programm an den Schulen können für alle Zwecke verwendet werden, die
- das schulische Management in Bezug auf Umwelt- und Audit-Projekte optimieren
- zur Verbesserung des schulischen Bildungsangebots allgemein beitragen
- im direkten Zusammenhang mit dem jeweiligem Projekt und dem "ÖKO-Audit-Programm" stehen.
Die Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln wie Beamern, Fernsehgeräten, Papier oder Werkzeug ist genauso möglich wie der Kauf von sinnvollen Spielgeräten. Aus den Bonus-Beträgen dürfen auch Fortbildungen für Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler finanziert werden. Die Ausrichtung von Feierlichkeiten zur Projektpräsentation kann ebenso mit den Mitteln abgedeckt, auch die Kosten eines Moderators zur professionellen Hilfe bei schulischen Entscheidungsprozessen.
Bitte beachten: Nur konsumtive Maßnahmen – also der Kauf von Arbeitsmaterialien und ähnlichem – können direkt von den Schulen über das Schulkonto abgewickelt werden. Investitionsmaßnahmen müssen unbedingt mit der Schulverwaltung abgesprochen werden.
Ansparen von Bonusbeträgen
Es ist erlaubt, Etatmittel über einen vorher mit der Stadtverwaltung abgesprochenen Zeitraum oder Betrag zu sparen, um größerer Projekte (zum Beispiel ein Internet-Café, ein "Eine-Welt-Labor", eine Photovoltaik-Anlage) finanzieren zu können. Die jährlich anfallenden Teilbeträge für das vorgesehene Projekt sollten in diesem Fall nicht abgerufen werden, sondern im Einvernehmen mit der Schulverwaltung auf der dortigen Haushaltsstelle angespart werden. Dies muss bis spätestens Oktober dem Schulverwaltungsamt gemeldet werden.

Kontakt
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Kommunales Klimamanagement -
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Tel. 0211 - 8921094
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