Voraussetzungen
Jugendliche im Alter von mindestens 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Wohnsitz in Düsseldorf
Erforderliche Unterlagen
  • 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Jugendfischereischeins)
  • Kinderausweis
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Sollte der Jugendfischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden; mitzubringen sind:
  • 1 Passfoto
  • Kinderausweis
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Nutzen Sie das Online-Antragsverfahren oder die persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvergabe.

Online-Antragsverfahren

Jugendfischereischein

Terminvergabe

Terminvergabe

Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die sofortige Ausstellung. Nach dem 01.12. eines Jahres kann der Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.
Was ist zu bezahlen?
8,00 Euro Jugendfischereischein
5,00 Euro Zweitschrift
(EC-Kartenzahlung bevorzugt - Barzahlung möglich)
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Ja
4,00 Euro mit Familienkarte der Stadt Düsseldorf