Warum brauche ich einen Energieausweis?

Warum brauche ich einen Energieausweis?

Energieausweis für Wohngebäude

Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist für Wohngebäude ein Energie-Effizienz-Ausweis - kurz: ein Energieausweis - im Falle eines Eigentumswechsels oder einer Neuvermietung Pflicht.

Weitere Informationen

Was bieten die verschiedenen Energieausweise?

Der Energiebedarfsausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis beinhaltet eine solide Bestands-Aufnahme über Gebäudehülle und Anlagentechnik des betreffenden Gebäudes, gibt Modernisierungstipps und liefert eine Einordnung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.

Bestandsaufnahme

Der bedarfsorientierte Energieausweis beschäftigt sich mit einer Fülle von Detailfragen rund um die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Als Wichtigste sind hier zu nennen:

  • Wie gut ist die Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster und Türen) gedämmt?
  • Wie hoch sind die Energieverluste der Heizung bzw. der Warmwassererzeugung?
  • Wie groß sind die CO2-Emissionen?

Energiekennwert

Der Energiekennwert ermöglicht die Einstufung der energetischen Qualität des Hauses. Er wird angegeben in Kilowattstunden Primärenergiebedarf pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche und Jahr (kWh/m²a). Der Primärenergiebedarf sagt aus, wie die Qualität der Gebäudehülle, also der Wände, der Fenster und des Daches, sowie die Effizienz der Heizung und Warmwasserbereitung ist. Schließlich berücksichtigt der Primärenergiebedarf, welche Verluste bei Gewinnung, Umwandlung und Transport des eingesetzten Energieträgers, das heißt Brennstoffs, entstehen.

Energieverluste

Im Energieausweis werden die Energieverluste über die Gebäudehülle und über die Anlagentechnik bewertet.

CO2- Emissionen

Der jährliche Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) durch die Verbrennung von Erdgas oder Heizöl geben Auskunft über die Umweltbelastung.

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf (in kWh/m²a) gibt an, wieviel Brennstoff für die Beheizung des Hauses benötigt wird. Das lässt wiederum auf die Kosten schließen, die für die Wärme im Haus zu erwarten sind.

Modernisierungstipps

Der Energieausweis enthält Tipps, wie das Gebäude optimiert werden kann. Er gibt Auskunft darüber, wie stark der Primärenergiebedarf und die CO2-Emissionen gesenkt werden können. Diese sind mit der neuen EnEV in Einzelmaßnahmen und Maßnahmen im Rahmen einer größeren Sanierung aufzuteilen. Die Angaben dienen lediglich der Information - eine Verpflichtung zur Umsetzung der genannten Maßnahmen ist nicht gegeben. Dennoch gibt es Nachrüstverpflichtungen, wie z.B. die Dämmung der obersten Geschossdecke, warmwasserführender Leitungen und den Austausch alter Heizkessel, wenn Sie älter als 30 Jahre sind. Ausnahmen sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

 

Der Energieverbrauchsausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage des Energieverbrauchs erstellt. Dazu sind unter anderem die Verbrauchsdaten von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden (36 aufeinanderfolgende Monate) erforderlich; Leerstände sind dabei zu berücksichtigen. Er enthält wie der Bedarfsausweis Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen. Neu ist die zusätzliche Angabe des Primärenergieverbrauchs.

Weitere Informationen, die für beiden Ausweise gelten

- der Bandtacho

Der Endenergiebedarf wird auf einem Bandtacho dargestellt - die Skala wurde angepasst und reicht nun von 0 bis >250 kWh/m²a. Zusätzlich wurden die Energieeffizienzklassen eingeführt. Die Gebäude sind nun zusätzlich mit Buchstaben von A+(Passivhaus) bis H (unsaniert) klassifiziert. Die Änderung des Bandtachos führt dazu, dass komplett unsanierte Gebäude und Gebäude mit schlechtem Wärmeschutz bzw. alter Anlagentechnik jetzt realistischer dargestellt werden.

- die Registrierung

Ab dem 01.05.2014 müssen alle Energieausweise von den Ausstellern registriert werden. Neue Ausweise ohne Registriernummer werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wie komme ich an einen Energieausweis?

Wer darf Energieausweise ausstellen und wo finde ich diese?

Ausstellungsberechtigt sind u. a.: geprüfte Energieberater*innen im Handwerk, Handwerkmeister verschiedener Gewerbe, ausstellungsberechtige Techniker, Bauvorlageberechtigte nach Landesbauordnung, sowie zur Ausstellung von Energiebedarfsausweisen Bevollmächtigte. Die umfassenden Regelungen zur Ausstellungsberechtigung und die bundesweite Liste der bei der Deutschen Energieagentur registrierten Aussteller finden Sie auf der Internetseite https://effizienzhaus.zukunft-haus.info

Sachverständige aus der Region können Sie der folgenden Liste entnehmen. Gutachter (PDF-Datei 1,1 MB)

Die Energieausweis-Ausstellenden verfügen über entsprechende Arbeitshilfen und Computerprogramme zur Ausstellung der Energieausweise.

Ab wann ist der Energieausweis erforderlich?

Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis schon seit der gültigen EnEV 2002 Pflicht.

Bei Verkauf oder Vermietung gilt mit der EnEV 2014, dass jedem Kauf- bzw. Mietinteressenten ein Energieausweis vorzulegen ist - bisher galt die Formulierung "zugänglich zu machen".

Was muss ich als Vermieter*in oder Verkäufer*in beachten?

Am dem 01.05.2014 müssen bei kommerziellen Immobilienanzeigen zusätzliche Angaben zur Art des Energieausweises, die Energiekennzahl, das Baujahr des Gebäudes und die wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser aufgeführt werden.

Wohin kann ich mich bei fehlenden Verbrauchsdaten wenden?

Sofern Sie eine Immobilie mit Gas-Etagenheizungen besitzen und für einen Verbrauchsausweis nicht alle Verbrauchsdaten vorliegen haben, können Sie über Ihren Energieversorger eine Verbrauchsrecherche beauftragen.

Ist mein bereits vorhandener Ausweis noch gültig?

Energieausweise sind ab dem Tag ihrer Ausstellung 10 Jahre gültig. Für alle bereits erstellten Ausweise gilt das Datum, dass auf den Ausweisen angegeben ist.

Wo finde ich weiterführende Informationen zur EnEV?

Auf den folgenden Internetportalen finden Sie unter anderem den vollständigen Text und weitere Informationen sowie Auslegungen:
Info-Portal Energieeinsparung
Info-Portal EnEV-Online

 

Muster Energieausweis

Hier können Sie sich beispielhaft einen Energieausweis ansehen und herunterladen:
Muster Energieausweis

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    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

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    Umweltplanung und Klimaschutz

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