Vorbereitung Lärmaktionsplan IV

Vorbereitung Lärmaktionsplan IV

Für die Lärmaktionsplanung setzt die EU-Umgebungslärm-Richtlinie den Rahmen, damit ein europaweit einheitliches Vorgehen gewährleistet wird. Alle fünf Jahre ist der Umgebungslärm zu ermitteln, zu kartieren und darauf aufbauend unter Mitwirkung der Bevölkerung ein Minderungskonzept zu entwickeln und fortzuschreiben. Dies ist Gegenstand des Lärmaktionsplans.

Getrennt nach Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie relevanten Industriebetrieben ist der Lärm in Düsseldorf 2022 ermittelt und ausgewertet worden. Weil die EU die Berechnungsverfahren überarbeitet und harmonisiert hat, sind die Ergebnisse mit den früheren Lärmkarten nicht mehr vergleichbar. Dies gilt um so mehr auch für die Betroffenenstatistik. Unter Umgebungslärm in NRW ist das aktuellen Lärmkataster zu finden.

Hier geht es zu den Ergebnissen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan IV

Mit der Fortschreibung der Lärmaktionspläne I bis III auf Grundlage der aktualisierten Schallberechnungen erfolgt die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind Sie vom 8. Januar bis 4. Februar 2024 aufgerufen, an der Lärmaktionsplanung für Düsseldorf mitzuwirken und Vorschläge einzubringen.

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