Öffentlichkeitsbeteiligung LAP IV

Öffentlichkeitsbeteiligung LAP IV

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan IV für die Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgte in der Zeit vom 8. Januar bis 4. Februar 2024. Die Bürgerinnen und Bürger konnten hierzu an einer Befragung über die Beteiligungsplattform des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de) teilnehmen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation einbringen.

Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in 3 Phasen hingewiesen, jeweils durch städt. Pressemitteilungen, am 5. und 19. Januar, sowie am 1. Februar 2024. Die Pressemitteilung wurde auch von den lokalen Medien aufgegriffen und weitergegeben.

Im genannten Zeitraum gingen 1.550 Beteiligungen, darunter 10 Meldungen per Telefon ein, von denen nach einer Auswertung 1.509 Rückmeldungen für die Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden konnten. Gründe dafür, dass 41 Meldungen nicht weiter berücksichtigt werden konnten waren doppelte Beteiligungen, leere Rückmeldungen, sowie Meldungen in denen andere Lärmquellen gemeldet wurden, die nicht Teil der Lärmaktionsplanung sind.

Als vorherrschende Lärmquellen wurden genannt:

  • den innerstädtischen Straßenverkehr (39 %),
  • die Straßenbahnen (23 %),
  • die Autobahnen (8 %),
  • den Eisenbahnlärm der Deutschen Bahn (8 %) und
  • den Fluglärm (7 %).

Weitere Äußerungen beziehen sich auf Industrie/Gewerbe und Sonstige.

Rückmeldungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten aus allen Stadtteilen. Mehr als 24 Prozent der Meldungen gingen zu dem bevölkerungsstärksten Stadtbezirk 3 ein, gefolgt von dem Stadtbezirk 2 mit 16 Prozent und den Stadtbezirken 1 und 9 mit jeweils 15 Prozent. Die wenigstens Meldungen gab es zum Stadtbezirk 10 mit 1 Prozent.

Auf der folgenden Abbildung sind die gemeldeten Lärmquellen abgebildet. Es ist deutlich zu erkennen, dass sich die Lärmbelastung auf das ganze Stadtgebiet verteilt.

Gleichzeitig ist zu erkennen, dass ein Großteil der Hauptverkehrsachsen in Düsseldorf nicht nur als sehr laut berechnet wurde, sondern auch von den Bürgerinnen und Bürgern so empfunden wird. Hierunter fallen zum Beispiel der innerstädtische Lastring, die DB-Trasse im Bereich der Stadtbezirke 2, 5 und 6, aber auch die innerstädtischen Autobahnabschnitte der A46, A52 und A59. Die Wahrnehmung der Bevölkerung deckt gleichzeitig auch belastete Orte auf, die durch die Berechnungen nicht direkt im Vordergrund stehen, wie beispielsweise die Ickerswarder- oder die Düsseldorfer Straße. Insofern ergänzen sich Berechnungen und Rückmeldungen der Betroffenen sehr gut.

  • Grafik Rückmeldungen Öffentlichkeitsbeteiligung LAP IV Grafik Rückmeldungen Öffentlichkeitsbeteiligung LAP IV

Der Fragebogen im Detail

Der Fragebogen im Detail

Hier können die Fragen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die jeweiligen Statistiken eingesehen werden:

Wie geht es nun weiter?

Wie geht es nun weiter?

Die sehr gute Beteiligung zeigt den Handlungsbedarf auf und ist als Auftrag für eine Verbesserung beim Verkehrslärmschutz aufzufassen. Die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden bei der Festlegung kritisch belasteter Straßenabschnitte für den LAP IV berücksichtigt. Daher wird auch bei jeder vorgeschlagenen Maßnahme die entsprechende Anzahl an Meldungen zu dem Abschnitt aufgeführt.

Aktuell werden die entsprechenden Maßnahmen erarbeitet, anschließend werden die Träger öffentlicher Belange (z. B.: Rheinbahn AG, Deutsche Bahn AG, Autobahn GmbH, Flughafen, IHK, HWK, Polizei, sowie die städt. Ämter) beteiligt. Diese können dann eine Stellungnahme zu den vorgelegten Maßnahmen abgeben. Natürlich ist die Stadt dabei auf die Kooperation der Verkehrsträger und der DB AG angewiesen.

Die Anregungen der Ämter- und Trägerbeteiligung gehen in den LAP IV ein. Der so erstellte Entwurf wird schließlich den politischen Gremien zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt.

Das Inkrafttreten des LAP IV ist Ende 2024 geplant.

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    Verkehrslärmschutz

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