Die ersten Feinstaub-Messungen wurden an den städtischen Messstationen im Jahr 1999 vorgenommen. Seitdem sind die PM10-Jahresmittelwerte stetig gesunken. Der ab 2005 gültige Grenzwert für den Jahresmittelwert wird seit 2005 an allen Messstationen und Messpunkten eingehalten. An den zwei verkehrsbezogenen Messstationen wird seit 2012 der zugelassene Tagesmittelwert von 50 µg/m³ an mehr als 35 Tagen nicht mehr überschritten.
Wirkung auf den Menschen
Die PM10- und PM 2,5-Stäube verhalten sich ähnlich wie Gase und können bis in die Lunge eingeatmet werden. Partikel, die kleiner als 5 µm sind, gelangen sogar bis in die Lungenbläschen. Prinzipiell gilt: Je kleiner die Partikel sind, desto schädlicher sind sie für den Menschen. Partikel, die kleiner als 10 µm sind, können beim Menschen zu
- Veränderungen des Atemtraktes führen.
- Die Empfindlichkeit gegenüber Infektionskrankheiten erhöhen.
- Die Wahrscheinlichkeit für Kleinkinder an einer Entzündung des Mittelohres (Otitis media) zu erkranken erhöhen.
Erste Ergebnisse aus Tierversuchen zeigen einen Zusammenhang zwischen der Feinstaubkonzentration und der Ausbildung von Allergien auf.
Grenzwerte
In der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sind für den Feinstaub PM10 folgende Grenzwertregelungen getroffen:
Der einzuhaltende Tagesmittelwert für PM10 beträgt 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungstagen im Kalenderjahr
- Der Grenzwert für das PM10-Jahresmittel beträgt 40 µg/m³
Für den PM 2,5-Feinstaub sind in 39. BImSchV unter anderem folgende Ziel- und Grenzwerte vorgeschrieben:
- Als Zielwert gilt seit Rechtskraft dieser Verordnung der Jahresmittelwert von 25 µg/m³
- Ab 2015 wird der Grenzwert für das PM 2,5-Jahresmittel von 25 µg/m³ festgelegt