Straßenreinigung und Winterdienst

Straßenreinigung und Winterdienst

Unser Einsatz für saubere Straßen

Rund 1.300 km Straßen- und Wegenetz werden in Düsseldorf oft mehrmals in der Woche gereinigt. Im Herbst muss zusätzlich das Laub von gut 50.000 Bäumen von Gehwegen und Straßen entfernt werden. Im Auftrag der Stadt sorgen dafür etwa 280 Mitarbeiter der AWISTA Kommunal GmbH, die mit den notwendigen Gerätschaften vom Besen über die Bürgersteigwaschmaschine bis zur Großkehrmaschine ausgestattet sind.

Im Durchschnitt kommen insgesamt ca. 19.000 t Straßenkehricht im Jahr zusammen, die in der Müllverbrennungsanlage Düsseldorf entsorgt werden. Diese Menge entspricht gut 70 t pro Arbeitstag, wobei jeder Straßenkehrer um die 250 kg wegräumt.

Winterdienst

Winterdienst

Im Winter werden wichtige Zufahrtsstraßen und -wege von Eis und Schnee geräumt und gestreut. Weitere Informationen finden Sie hier: Winterdienst

Weitere Aufgaben der Straßenreinigung

Wenn Sie selbst tätig werden

Wenn Sie selbst tätig werden

Wenn die Straße vor einem Grundstück in der Reinigungsklasse A eingruppiert ist, obliegt die Reinigung dem Grundstücksbesitzer. In Reinigungsklasse B kümmert sich die AWISTA Kommunal GmbH um die Fahrbahnreinigung, für den Gehweg ist aber auch hier der Grundstücksbesitzer zuständig.

Beachten Sie dabei bitte, dass belästigende Staubentwicklung zu vermeiden ist. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach der Reinigung unverzüglich zu entfernen und z.B. über die Restmülltonne zu entsorgen. Es reicht also nicht aus, Unrat vom Gehweg einfach auf die Fahrbahn zu fegen.

Es ist auch nicht zulässig, Laub oder andere Abfälle vom eigenen Grundstück auf den öffentlichen Gehweg oder die Fahrbahn zu fegen bzw. mit dem Laubbläser zu pusten. Darüber hinaus dürfen Laubbläser in Wohngebieten nur werktags von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. 

Straßenreinigungsgebühren

Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigung kostet ca. 39,8 Millionen Euro im Jahr. Davon trägt die Stadt ca. 9,9 Millionen Euro für Reinigungsleistungen, die im allgemeinen Interesse liegen, zum Beispiel für die Reinigung von Brücken, öffentlichen Plätzen, Kreuzungsbereiche und einige verschiedene Straßen und Wege etcetera. Die restlichen 29,5 Millionen Euro werden durch die Straßenreinigungsgebühren gedeckt, die von den Grundstückseigentümern gezahlt werden müssen.

Grundlage für die Bemessung der Straßenreinigungsgebühr ist die Lage des Grundstücks zu den erschließenden Straßen. Maßgebend ist die Länge der Grundstücksseiten, die der Straße zugewandt sind. Danach wird die Gebühr nach Metern und Reinigungshäufigkeit berechnet.

Gering frequentierte Straßen werden ein Mal wöchentlich, Hauptverkehrsstraßen wie beispielsweise die Kö bis zu zwölf Mal wöchentlich gereinigt. In Gebieten mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung ist die Gehweg- und Fahrbahnreinigung oft auf die Anlieger übertragen.

Gering frequentierte Straßen werden ein Mal wöchentlich, Hauptverkehrsstraßen wie beispielsweise die Kö bis zu zwölf Mal wöchentlich gereinigt. In Gebieten mit Ein- und Zweifamilienhausbebauung ist die Gehweg- und Fahrbahnreinigung oft auf die Anlieger übertragen. Weitere Grundlagen finden Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen.

 

Die Straßenreiningungsgebühren 2024 betragen bei einmaliger wöchentlicher Reinigung:

Reinigung durch die Anlieger

Reinigungsklasse: A

Jahresgebühr pro laufenden Meter: Keine

Nur Fahrbahnreinigung durch die AWISTA Kommunal GmbH, Gehwegreinigung durch die Anlieger

Reinigungsklasse: B

Jahresgebühr pro laufenden Meter: 4,31 EUR

Gehweg- und Fahrbahnreinigung durch AWISTA Kommunal GmbH

Reinigungsklasse: C

Jahresgebühr pro laufenden Meter: 9,36 EUR

Straßenreinigung mit erhöhtem Aufwand

Reinigungsklasse: E

Jahresgebühr pro laufenden Meter: 15,26 EUR

Reinigung selbstständiger Gehwege, deren Breite 3 m nicht übersteigt

Reinigungsklasse: G

Jahresgebühr pro laufenden Meter: 4,02 EUR

Ihr direkter Kontakt zu uns

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Ihre Fragen, Anregungen oder Beschwerden richten Sie bitte an den unten stehenden Kontakt.

Gerne können Sie uns auch Müllablagerungen im öffentlichen Straßenraum melden. Wir leiten dann schnellstmöglich die erforderlichen Maßnahmen ein.

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