Errichtung und Wartung

Errichtung und Wartung

Für das Errichten, die Änderung oder die Außerbetriebnahme einer Kleinkläranlage ist ein Fachbetrieb mit einem Fachkundenachweis für den Neubau, die Nachrüstung und Sanierung von Kleinkläranlagen erforderlich.

Kleinkläranlagen sind komplexe Systeme, deren Funktionsfähigkeit entsprechend dem Stand der Technik durch regelmäßige Wartungen zu gewährleisten ist. So kann das erforderliche Niveau zum Schutz des Gewässers aufrechterhalten werden. Die Wartung, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kleinkläranlage dient, ist ausschließlich von einer Person mit einem Fachkundenachweis für die Wartung von Kleinkläranlagen durchzuführen. Entsprechend der Anforderungen der Abwasserverordnung (AbwV) sind Kleinkläranlagen in regelmäßigen Abständen auf den CSB- und BSB5-Wert zu überwachen, damit die Grenzwerte für die Versickerung oder die Einleitung in ein Gewässer eingehalten werden. Die Entnahme und Analyse der Proben ist von einer fachkundigen Person durchführen zu lassen. Die Wartungs- und Untersuchungsberichte sind zu dokumentieren und der Unteren Umweltschutzbehörde vorzulegen.

Klärschlammabfuhr

Klärschlammabfuhr

Die in Wasser nicht auflösbaren festen Bestandteile (Fette, Sand, Papier, etc.) werden in der Kleinkläranlage abgeschieden und sammeln sich als Klärschlamm an. Der Klärschlamm ist regelmäßig aus der Anlage abzuführen. Die bedarfsgerechte Klärschlammabfuhr erfolgt gemäß der technischen Abwassersatzung der Stadt durch zugelassene Firmen.

Eine entsprechende Liste finden Sie hier:

Entsorgungsfirmen

Erlaubnis und Genehmigung

Pflanzenbeet einer bepflanzten Kleinkläranlage

Erlaubnis und Genehmigung

Die Einleitung von behandeltem Schmutzwasser unterliegt gemäß §§ 8, 9, 10 und 13 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der wasserrechtlichen Erlaubnispflicht. Ein Neubau oder die Sanierung einer Kleinkläranlage sind bei der Unteren Umweltschutzbehörde zu beantragen.

Bei einer Kleinkläranlage ohne CE Kennzeichnung ist zusätzlich eine Genehmigung gemäß § 57 Landeswassergesetz (LWG NW) zu beantragen. Durch die CE-Kennzeichnung wird dokumentiert, dass die Anlage hinsichtlich aller EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz geprüft ist und diese erfüllt.

Antragsunterlagen

Antragsunterlagen

Bei der Antragstellung wird danach unterschieden, ob es sich um

  • die Errichtung und Inbetriebnahme einer Neuanlage,
  • eine in Betrieb befindliche Kleinkläranlage dem Stand der Technik entsprechend ohne gültige Wasserrechtliche Erlaubnis,
  • oder eine dem Stand der Technik entsprechend nachzurüstende Kleinkläranlage ohne gültige Wasserrechtliche Erlaubnis

handelt.

Bestehende Kleinkläranlage

Bei einer bestehenden Kleinkläranlage sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular (personen- und grundstücksbezogene Daten)
  • Erfolgreich bestandene Dichtheitsnachweis nach DIN 1986-30

Bitte reichen Sie in diesem Fall die Unterlagen elektronisch (PDF-Format) sowie zwei Exemplare in Papierform ein.

Neubau oder die Sanierung einer Kleinkläranlage

Für den Neubau oder die Sanierung einer Kleinkläranlage sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Übersichtsplan im Maßstab 1:1.000 bis 1:25.000
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:100
  • Entwässerungsplan im Maßstab 1:100 mit Darstellung der Schmutzwasserbehandlungsanlage
  • Erläuterungsbericht oder Herstelleranleitung der Anlagentechnik
  • Bauzeichnung der geplanten oder vorhandenen Kleinkläranlage im Maßstab 1:100
  • Leistungserklärung bei Anlagen mit CE Kennzeichnung
  • Berechnunsgrundlage zur Dimensionierung
  • Erfolgreich bestandene Dichtheitsnachweis nach DIN 1610

Bitte reichen Sie in diesem Fall die Unterlagen elektronisch (PDF-Format) sowie drei Exemplare in Papierform ein.

Den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubis für die Einleitung des gereinigten Schmutzwassers in ein Gewässer (Versickerung in das Grundwasser oder Einleitung in ein Oberflächengewässer) und auf Genehmigung einer Abwasserbehandlungsanlage finden Sie unten unter Downloads.

Eine Übersicht, wo Sie die im Antrag geforderten Unterlagen erhalten und ggf. Hinweise zum Inhalt, gibt es hier:

Planart

Hinweise

Erhältlich bei

(Beispiele)

Übersichtsplan Lage der Kleinkläranlage, Zu- und Abläufe und Einleitungsstelle

Düsseldorf Maps

zum selbst Ausdrucken: Kategorie und Themen > Liegenschaftsinformationen

Lageplan Großräumiger Überblick mit Einzeichnung der Kleinkläranlage

Düsseldorf Maps

zum selbst Ausdrucken: Kategorie und Themen > Liegenschaftsinformationen

Entwässerungsplan Grundriss mit Eintragung der Schmutzwasserleitungen Hausakte, Bauantrag bzw. Fachbetrieb
Erläuterungsbericht oder Herstelleranleitung Ins DWA Arbeitsblatt schauen was die Mindestanforderungen dafür sind oder Herstelleranleitung vom Fachbüro Stand der Technik nach aktuellem Stand – DWA A 221 oder die Herstelleranleitung des Fachbüros
Bauzeichnung der Kleinkläranlage im Maßstab 1:100 Technische Bauzeichnung der geplanten Kleinkläranlage Hersteller der Kleinkläranlage
Dichtheitsnachweis Bei neu gebauten oder sanierten Anlagen nach DIN EN 1610 und bei bestehenden Kleinkläranlagen nach DIN 1986-30 Fachbetrieb mit Fachkunde für Neubau, Einbau und Sanierung von Kleinkläranlagen
Berechnung der Anlagengröße nach dem Stand der Technik zur Einhaltung von § 57 und § 60 WHG von Kleinkläranlagen ohne CE Kennzeichnung Ermittlung des Schmutzwasserzuflusses mit anschließender Bemessung und Berechnung der erforderlichen Größe und Geometrie von Vor- und Nachklärung Fachbetrieb mit Fachkunde für Neubau, Einbau und Sanierung von Kleinkläranlagen

Hinweis

Hinweis

Unabhängig von der Kleinkläranlage bedarf die Versickerung oder Oberflächengewässereinleitung von gesammeltem Niederschlagswasser eines Grundstücks im städtebaulichen Außenbereich einer seperaten wasserrechtlichen Erlaubnis.

Hinweise hierzu finden Sie hier:

Versickerung von Niederschlagswasser im Stadtgebiet Düsseldorf

Kontakt

Downloads