Weitere Informationen
Für Anwohnerinnen und Anwohner
Anwohnerquartiersgaragen sind in verschiedenen Stadtteilen verfügbar.
Wer ist berechtigt einen Stellplatz anzumieten?
Quartiersgaragen befinden sich in Wohngebieten, in denen die Parkplatzsituation besonders angespannt ist. Sie sind so konzipiert, dass sie für die Bewohner*innen im Umfeld leicht erreichbar sind. Der Zugang in die Garagen ist in der Regel durch Schranken oder Tore gesichert, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Nutzer*innen hineinfahren können. Anwohner*innen können Stellplätze in diesen Garagen anmieten, oft mit flexiblen Mietverträgen die monatlich oder jährlich verlängert werden können.
Voraussetzung ist in den allermeisten Fällen, dass der Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) im Umkreis von 500 Metern zur Garagenanlage (Nachweis durch Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung) gelegen ist.
Wie bekomme ich einen Stellplatz?
Hier finden Sie eine Liste aller Quartiersgaragen, die Ihnen zur Verfügung stehen. In dieser Liste sind die jeweiligen Ansprechpartner*innen, deren Kontaktdaten sowie die Monatsmieten für die Quartiersgaragen aufgeführt. Wenn Sie einen Parkplatz anmieten möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den in der Liste angegebenen Kontakt.
Weitere anmietbare Parkplätze für Anwohnerinnen und Anwohner
In diesen Garagenanlagen gibt es freie und günstige Stellplätze für Anwohnerinnen und Anwohner:
Für Investoren
Für Eigentümer/Investoren besteht grundsätzlich die Möglichkeit, für die Realisierung zusätzlicher Anwohnerstellplätze nach § 48 Abs. 2 der Bauordnung NRW einen Baukostenzuschuss aus öffentlichen Stellplatzablösungsbeträgen zu erhalten, sofern die Mittel in der erforderlichen Höhe für den jeweiligen Stadtbezirk zum konkreten Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Quatiersgarage@duesseldorf.de