Verkehrsregelung

Verkehrsregelung

Um die Verkehrssicherheit sowie einen reibungslosen Verkehrsfluss in Düsseldorf zu gewährleisten, bedarf es einer zweckgerichteten Verkehrsregelung. Welche Maßnahmen das Amt für Verkehrsmanagement in der Funktion als Straßenverkehrsbehörde in diesem Zusammenhang ergreift, lesen Sie in den folgenden Abschnitten. Die einzelnen Themenbereiche halten wertvolle Tipps und Informationen für Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer bereit.

Grünpfeil

Rechtsabbiegen am Grünpfeilschild: Wie verhalte ich mich richtig?

Was die wenigsten wissen: Das Grünpfeilschild entstammt ursprünglich der Straßenverkehrsordnung der DDR. Da es die Verkehrsabläufe entscheidend verbessert, wurde es auch für die alten Bundesländer übernommen. In Düsseldorf gibt es insgesamt zirka 30 Grünpfeile. Sie erlauben das Rechtsabbiegen auch bei Rot. Immer wieder fällt jedoch auf, dass sich Fahrzeugführer an Kreuzungen beziehungsweise Einmündungen mit Grünpfeilschildern falsch verhalten.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Halten Sie trotz Grünpfeilschild zunächst an der roten Ampel an
  • Biegen Sie nur aus dem rechten Fahrstreifen ab
  • Stellen Sie sicher, dass Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden; insbesondere Fußgänger und Radfahrer

Nur bei Einhaltung dieser Regeln darf bei Rot rechts abgebogen werden.

Halteverbot vor Schulen

Halteverbote vor Schulen sind für die Sicherheit aller Schulkinder sehr wichtig. Sie verbessern die Sicht für die Kinder entscheidend, wenn sie die Fahrbahn überqueren. Außerdem können auch Sie als Autofahrer die Kinder rechtzeitig erkennen und so Gefährdungen vermeiden.

Bitte beachten Sie:

  • Im ausgeschilderten Bereich gilt das Halteverbot auch, wenn Sie Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen.
  • Im Rahmen der Schulwegsicherung erfolgt eine verstärkte Überwachung dieser Haltverbote durch das Ordnungsamt.

Tempo-30-Zone

Tempo-30-Zonen sind ein wirkungsvolles Mittel zur Verkehrsberuhigung. Was müssen Autofahrer und Fußgänger beachten?

Wohnstraßen in Düsseldorf sind in der Regel als Tempo-30-Zone oder verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das Gefährdungspotenzial insbesondere für Kinder und ältere Menschen durch zu schnell fahrende Autofahrer wird damit deutlich reduziert.
Markierungen grenzen die Zone ein

Jeweils zu Beginn und Ende der Tempo-30-Zonen ist eine Zonenbeschilderung aufgestellt. In allen Straßen innerhalb dieses als Zone ausgewiesenen Gebietes gilt dann diese Höchstgeschwindigkeit. An ausgewählten Stellen kommen Markierungen auf der Straße in Betracht, um die Autofahrer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu erinnern.
Sofern es nicht für eine Buslinie zwingend erforderlich ist, gilt in der ganzen Zone die "Rechts-vor-links-Regelung". In der Regel fahren alle, auch die Radfahrer, auf der Fahrbahn. Beide Vorschriften erhöhen die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer.

Verkehrsberuhigter Bereich

Sicherer fahren und schöner wohnen: Einen Beitrag dazu leistet die Stadt Düsseldorf mit verkehrsberuhigten Bereichen.

Neugestaltung zur Verbesserung der Sicherheit

Im verkehrsberuhigten Bereich genügt es nicht, einfach nur die entsprechenden Verkehrszeichen zu installieren. Durch die Gestaltung der Straße muss der Eindruck vermittelt werden, dass der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Neben einer Vielzahl von geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen setzt insbesondere ein niveaugleicher Ausbau der ganzen Straßenbreite ein solches Signal.

Die Broschüre "Der verkehrsberuhigte Bereich" mit weiteren Informationen ist im Amt für Verkehrsmanagement, Auf'm Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf erhältlich.

Im verkehrsberuhigten Bereich gelten folgende Verkehrsregeln:

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, aber den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

  • Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit, (4 bis 7 Stundenkilometer) einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
  • Ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen ist das Halten und Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig.
  • Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, hat wie bei einer Grundstücksausfahrt gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu achten.

Unfallkommission

Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden arbeiten gemeinsam daran, Unfallrisiken vorzubeugen.

Die Vermeidung von Verkehrsunfällen ist gemeinsame Aufgabe von Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde. Sie konzentrieren sich auf die Stellen, an denen sich Unfälle häufen. Sollten bei Einzelunfällen aber Hinweise für Verbesserungen eingehen, gibt die Polizei diese im täglichen Kontakt an das Amt für Verkehrsmanagement weiter.
Gründliche Unfalldokumentation

Im Rahmen der Unfallkommissionsarbeit erfasst die Polizei systematisch alle Unfälle, kann dadurch Unfallhäufungen erkennen und meldet diese an Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde. In Düsseldorf sind diese beiden Behörden im Amt für Verkehrsmanagement zusammengefasst. Soweit erforderlich, werden von dort weitere Stellen, wie zum Beispiel die Bezirksregierung -zuständig für die überörtlichen Straßen - oder die Rheinbahn AG als Nahverkehrsunternehmen beteiligt.
Mehr Sicherheit auf den Straßen

Unter dem Vorsitz der Straßenverkehrsbehörde im Amt für Verkehrsmanagement berät die Unfallkommission in regelmäßigen Sitzungen und beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation, um die Unfallhäufungsstellen zu beseitigen. Dies können etwa Änderungen in der Beschilderung, Markierung und Ampelschaltung, aber auch bauliche Maßnahmen sein.

Ein besonderes Augenmerk legt die Unfallkommission auch auf Unfälle von Kindern und Senioren, da ihnen als schwächsten Verkehrsteilnehmern ein besonderer Schutz gebührt.

Kontakt

Geschäftsführung Unfallkommission

Telefon 0211 - 8994615
E-Mail verkehrstechnik@duesseldorf.de