Aktueller Stand
Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann mit einer umfassenden Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtung starten. Ziel ist es, nahezu alle Gaslaternen auf energieeffiziente LED-Technik umzurüsten. Dies entspricht dem im September 2023 mit breiter Mehrheit gefassten Beschluss des Rates. Damit möchte die Stadt einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz und Kosteneffizienz setzen.
Nach Prüfung und Anhörungsverfahren entschied das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember 2024.
Auf Grund rechtlicher und fachlicher Abwägung wurde festgestellt, dass die Entscheidungsabsicht der Unteren Denkmalbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf, nämlich die denkmalrechtliche Erlaubnis für die beantragte Maßnahme zu erteilen, nicht zu beanstanden ist. Dies gilt für den im Erlaubnisverfahren nach § 9 DSchG NRW vom Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf beantragten Wechsel von 4.017 Gaslaternen auf einen Strombetrieb in den Sektionen 7 bis 12 des denkmalgeschützten städtischen Gasleuchtenbestandes.
Das Ministerium hat in seiner Entscheidung die öffentlichen Belange Klimaschutz, dem Einsatz erneuerbarer Energien, Versorgungs- und Verkehrssicherheit als überwiegende öffentliche Interessen in der Abwägung zum Belang des Denkmalschutzes eingestuft. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann nun diesen wichtigen Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 auf städtischer Ebene in einem ersten Schritt für rund 4.000 Gaslaternen umsetzen.
Formal muss nun noch von der Unteren Denkmalbehörde (Institut für Denkmalschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf) eine Denkmalrechtliche Erlaubnis ausgestellt werden. Dieses denkmalrechtliche Verfahren befindet sich in der Bearbeitung und kann nun nach dem Entscheid des Ministeriums zeitnah abgeschlossen werden.
Die weiteren gut 9.000 Gaslichtpunkte im Stadtgebiet stehen ebenfalls unter Denkmalschutz. Auch für diese hatte der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in oben genanntem Beschluss (RAT/341/2023) entschieden, dass die zu tätigende Investition nicht mehr in die Betriebsart Gas, sondern in Strombetrieb erfolgen soll.
Der Antrag für diese Lichtpunkte war nicht Inhalt der Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde. Hierzu hat das Ministerium den Beteiligten mitgeteilt, dass die denkmalrechtliche Entscheidung über die ersten 4.000 Leuchten nicht auf die rund 9.000 Leuchten übertragbar und eine angemessene Vereinbarung der Belange des Denkmalschutzes mit den öffentlichen Interessen (Versorgungs- und Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, sparsamer Umgang mit Haushaltsmitteln) und den strategisch gesetzlichen Zielen zur Klimaneutralität geboten sei. Hierzu ist das Umrüstungskonzept weiterzuentwickeln.
Im Überblick
- Durch die Umrüstung auf LED wird der Energieträger, nicht die Optik der Gasleuchten verändert.
- Im Falle einer Umrüstung der Gasleuchten auf LED entstehen keine Kosten für die Anwohnerinnen und Anwohner.
- Der Energieverbrauch einer Gasleuchte ist um den Faktor 61 höher als der einer vergleichbaren LED-Stromleuchte.
- Im Vergleich zu strombetriebenen Leuchten sind die Gaslaternen wesentlich störanfälliger. Die 21 Prozent Gaslaternen der Düsseldorfer Straßenbeleuchtung waren 2022 für 85 Prozent der Störmeldungen verantwortlich.
- Die LED-Technologie ist mit Blick auf den Naturschutz allen Leuchtmittelalternativen - auch den Gaslampen - deutlich überlegen und besser in der Lage, Insekten und nachaktive Tiere zu schützen.

Weitere Vorgehensweise
Im linksrheinischen Heerdt und Lörick werden nun die ersten größeren zusammenhängenden Gebiete mit den erneuerten historischen Leuchten in der Betriebsart Strom umgebaut werden. Der Beginn der Arbeiten ist für Februar/März 2025 angesetzt. Im Bauprogramm für die Jahre 2025 und 2026 folgen dann ab Sommer 2025 die Stadtteile Benrath, Hassels, Reisholz und Teile von Wersten und Eller, Lierenfeld und dem südlichen Bereich von Gerresheim. Auf die Auswahl der Stadtteile hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf keinen Einfluss. Wo die Umrüstung am schnellsten erforderlich wird, ist abhängig von der so genannten Marktraumumstellung von L-Gas auf H-Gas.
Das gewohnte und vielen Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürgern lieb gewonnene Stadtbild wird durch die Wahrung der äußeren Leuchtenform erhalten. Im überwiegenden Teil des Stadtgebietes bleiben die Leuchten zur Wahrung des Stadtbildes mit neuer Betriebsart bestehen. Durch die deutliche Erhöhung der Beleuchtungsstärke bei gleichzeitiger Wahrung der Lichtszene und gezielter Wahl der Farbtemperatur kann auch die Verkehrssicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden, wie von vielen Bürgern gefordert, endlich in den Straßen verbessert werden. Die Musterstrecken in Eller haben dies vor Ort ganz deutlich für vier Modelle gezeigt: Dass der Einsatz der auf Strom umgerüsteten historischen Leuchten sowohl im Detail überzeugt, als auch in der Fläche anwendbar ist.

Energieträger der Gasleuchten ändert sich - nicht die Optik
Das Bild der historischen Gasleuchten wird weitest möglich erhalten bleiben. Durch die Umrüstung auf LED wird der Energieträger verändert. Die Optik der Gasleuchten bleibt in der Regel bestehen. Es müssen allerdings auch Aspekte der Stadtbildgestaltung und der Verkehrssicherheit berücksichtigt werden. Zudem muss geprüft werden, wie bei der Umstellung und Erneuerung von Laternen aktuellste Technik berücksichtigt werden kann. Dies gilt beispielsweise für die Helligkeitssteuerung oder Elektrolademöglichkeiten.