Schon der Kurfürst Jan Wellem hat um 1700 die öffentliche Straßenbeleuchtung in Düsseldorf etabliert. Seitdem gewinnt das Thema "Licht in der Stadt" stetig an Bedeutung - vor allem mit dem Bewusstsein, dass die Wirkung eines Stadtbildes mit dem Anbruch der Dunkelheit nicht abgeschlossen ist. Strahlende Architektur, stimmungsvoll beleuchtete Straßen, illuminierte Brücken: die Atmosphäre einer Stadt wird dadurch wesentlich bestimmt.
Neben der Erarbeitung einer übergeordneten Lichtkonzeption für die Innenstadt wird eine Stärkung der Stadtidentität angestrebt. Die Optimierung der vorhandenen Beleuchtung hinsichtlich Gestaltung, Verkehrssicherheit, Kriminalprävention und Wirtschaftlichkeit sind dabei von großer Bedeutung. Unter der Berücksichtigung von Empfehlungen und Vorgaben zum Immissions- und Naturschutz spielt der Umweltschutz ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Festsetzung von Licht Tabuzonen (Grünflächen, Parks, Rheinwiesen) und die Verwendung von umweltfreundlichen Leuchtmitteln sind einige dieser Kriterien.
Gestaltungssatzung
Mittels einer Gestaltungssatzung zum Umgang mit gestalterischem Licht wurden verbindliche Rahmenbedingungen für die zukünftigen Planungen und Entwicklungen erarbeitet. Eine wichtige Aussage dieser Satzung ist das Verbot von dynamischem und farbigem Licht, um das Stadtbild mit tageslichtähnlichen Lichtszenen nicht zu verfremden. Ausgenommen hiervon sind lichtkünstlerische Projekte.
Stiftungen und Initiativen
Die Stiftung DUS-Illuminated konzeptioniert und realisiert bis heute mit ihrem großen Engagement zahlreiche Projekte in Düsseldorf. So konnten z.B. die Neanderkirche und die Johanneskirche mit Hilfe der Stiftung DUS Illuminated eine neue Anstrahlung erhalten. Weitere Vereine und Initiativen unterstützten Lichtprojekte und gewährleisteten so die Realisierung.
Umsetzung von Lichtkonzepten im Rahmen von Bauanträgen
Wenn im Rahmen eines Bauantrages die Illumination des Gebäudes vorgesehen ist, muss das Beleuchtungskonzept beim Bauaufsichtsamt eingereicht werden. Dieses gibt das Konzept zur Abstimmung an das Stadtplanungsamt weiter. Erfahrungsgemäß ist es hilfreich sich rechtzeitig über die Festlegungen der Lichtsatzung zu informieren und möglichst bevor bautechnische Festlegungen getroffen werden, das Konzept beim Stadtplanungsamt vorzustellen.