Links: Spielstraße, Rechts: Verkehrsberuhigter Bereich
Temporäre Spielstraßen - Verkehrsberuhigte Bereiche
Bei temporären Spielstraßen werden Straßenbereiche für eine festgelegte Zeit (üblicherweise für einige Stunden) provisorisch über Sperrungen für spielende Kinder und Familien freigegeben.
Wie beantrage ich eine temporäre Spielstraße?
Private Initiativen können die Einrichtung von temporären Spielstraßen beantragen. Dabei benötigt das Amt für Verkehrsmanagement Ideen oder Pläne zur Ausgestaltung der Umsetzung. Die Information der Anwohnerinnen / Anwohner der Straße über die Straßensperrung, erfolgt von den Antragsstellenden.
Wo beantrage ich eine temporäre Spielstraße?
Richten Sie Ihren Wunsch bitte per Mail an verkehrsregelung@duesseldorf.de.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Ole Winterberg unter 0211-8992991 zur Verfügung.
Dauerhafte Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen
Um einen Straßenabschnitt dauerhaft als verkehrsberuhigten Bereich einzurichten, müssen umfangreiche Prüfungen vorgenommen werden. Der gesamte Bereich muss dabei betrachtet werden, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu zählen unter anderem Fragen nach der Höhe des Verkehrsaufkommens, wie die Straße gestaltet ist, wo der Radverkehr geführt wird und wie die Parkplätze angelegt sind.
In Neubauwohngebieten mit hohem Anteil junger Familien plant und realisiert die Verwaltung verkehrsberuhigte Bereiche auf Basis dieser Anforderungen.
Des weiteren werden in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen auch Straßenabschnitte im vorhandenen Straßennetz identifiziert und für die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche geprüft.