Temporäre Spielstraßen
Beschilderung Spielstraße
Temporäre Spielstraßen
Bei temporären Spielstraßen werden Straßenbereiche einmal wöchentlich bzw. in regelmäßigen Abständen (üblicherweise für einige Stunden) für einen begrenzten Zeitraum provisorisch über Sperrungen für spielende Kinder und Familien freigegeben. Hierüber ist mit dem Amt für Verkehrsmanagement ein Vertrag zu schließen.
Wie beantrage ich eine temporäre Spielstraße und was ist zu beachten?
Aufgrund der Corona Pandemie können temporäre Spielstraßen derzeit nur im Rahmen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung und deren besondere Vorgaben genehmigt werden. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Bevölkerung und müssen hier auch beachtet werden, um ein Ausbreiten der Pandemie zu vermeiden.
Infos zu Corona-Schutzregeln in NRW
Prinzipiell können private Initiativen die Einrichtung von temporären Spielstraßen beim Amt für Verkehrsmanagement beantragen. Dafür sind 6 Wochen vor Beginn folgende Unterlagen einzureichen:
- Plan mit Kennzeichnung der Standorte der Absperrschranken
- Anwohnerschreiben
- verkehrsrechtliche Anordnung
- Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Es ist zu beachten, dass die Sperrung der Straße mittels Absperrschranken sowie die Sicherung und Beaufsichtigung während des Spielstraßenbetriebes durch die Initiative erfolgt. Die Durchfahrt für Anlieger sowie Notfall- und Einsatzfahrzeuge muss jederzeit möglich sein. Die Anwohner sind mindestens vier Wochen vorher zu informieren.
Die Beschilderung wird gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung durchgeführt und ist von den Antragstellenden einzuholen (Telefon 0211 - 8923602 oder per E-Mail an genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de). Die Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.