Temporäre Spielstraßen

Beschilderung Spielstraße
Beschilderung Spielstraße

Temporäre Spielstraßen

Bei temporären Spielstraßen werden Straßenbereiche einmal wöchentlich bzw. in regelmäßigen Abständen (üblicherweise für einige Stunden) für einen begrenzten Zeitraum provisorisch über Sperrungen für spielende Kinder und Familien freigegeben. Hierüber ist mit dem Amt für Verkehrsmanagement ein Vertrag zu schließen.

Wie beantrage ich eine temporäre Spielstraße und was ist zu beachten?

Prinzipiell können private Initiativen die Einrichtung von temporären Spielstraßen beim Amt für Verkehrsmanagement beantragen. Dafür sind 8 Wochen vor Beginn folgende Unterlagen einzureichen:

  • Plan mit Kennzeichnung der Standorte der Absperrschranken
  • Anwohnerschreiben

Es ist zu beachten, dass die Sperrung der Straße mittels Absperrschranken sowie die Sicherung und Beaufsichtigung während des Spielstraßenbetriebes durch die Initiative erfolgt. Die Durchfahrt für Anlieger sowie Notfall- und Einsatzfahrzeuge muss jederzeit möglich sein. Die Anwohner sind mindestens vier Wochen vorher zu informieren.

Die Beschilderung wird gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung durchgeführt, welche als Anlage Bestandteil des Vertrages ist.

Wo beantrage ich eine temporäre Spielstraße?

Wo beantrage ich eine temporäre Spielstraße?

Richten Sie Ihren Wunsch mit den erforderlichen Unterlagen bitte per E-Mail an sandra.wolf@duesseldorf.de.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Wolf unter der Telefonnummer 0211 - 8998831 gerne zur Verfügung.

Verkehrsberuhigte Bereiche

Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich
Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigte Bereiche

Um einen Straßenabschnitt dauerhaft als verkehrsberuhigten Bereich einzurichten, müssen umfangreiche Prüfungen vorgenommen werden. Der gesamte Bereich muss dabei betrachtet werden, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu zählen unter anderem Fragen nach der Höhe des Verkehrsaufkommens, wie die Straße gestaltet ist, wo der Radverkehr geführt wird und wie die Parkplätze angelegt sind. 

In Neubauwohngebieten mit hohem Anteil junger Familien plant und realisiert die Verwaltung verkehrsberuhigte Bereiche auf Basis dieser Anforderungen.

Des weiteren werden in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen auch Straßenabschnitte im vorhandenen Straßennetz identifiziert und für die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche geprüft.

Kontakt

  • Fragen zum Verkehrsberuhigten Bereich bitte per E-Mail

    E-Mail

Aktuelle Vorlage zu verkehrsberuhigten Bereichen