Temporäre Spielstraßen

Beschilderung Spielstraße
Beschilderung Spielstraße

Temporäre Spielstraßen

Bei temporären Spielstraßen werden Straßenbereiche einmal wöchentlich bzw. in regelmäßigen Abständen (üblicherweise für einige Stunden) für einen begrenzten Zeitraum provisorisch über Sperrungen für spielende Kinder und Familien freigegeben. Hierüber ist mit dem Amt für Verkehrsmanagement ein Vertrag zu schließen.

Wie beantrage ich eine temporäre Spielstraße und was ist zu beachten?

Aufgrund der Corona Pandemie können temporäre Spielstraßen derzeit nur im Rahmen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung und deren besondere Vorgaben genehmigt werden. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Bevölkerung und müssen hier auch beachtet werden, um ein Ausbreiten der Pandemie zu vermeiden.

Infos zu Corona-Schutzregeln in NRW

Prinzipiell können private Initiativen die Einrichtung von temporären Spielstraßen beim Amt für Verkehrsmanagement beantragen. Dafür sind 6 Wochen vor Beginn folgende Unterlagen einzureichen:

  • Plan mit Kennzeichnung der Standorte der Absperrschranken
  • Anwohnerschreiben
  • verkehrsrechtliche Anordnung
  • Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen


Es ist zu beachten, dass die Sperrung der Straße mittels Absperrschranken sowie die Sicherung und Beaufsichtigung während des Spielstraßenbetriebes durch die Initiative erfolgt. Die Durchfahrt für Anlieger sowie Notfall- und Einsatzfahrzeuge muss jederzeit möglich sein. Die Anwohner sind mindestens vier Wochen vorher zu informieren.

Die Beschilderung wird gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung durchgeführt und ist von den Antragstellenden einzuholen (Telefon 0211 - 8923602 oder per E-Mail an genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de). Die Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.

Wo beantrage ich eine temporäre Spielstraße?

Wo beantrage ich eine temporäre Spielstraße?

Richten Sie Ihren Wunsch mit den erforderlichen Unterlagen bitte per E-Mail an sandra.wolf@duesseldorf.de.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Wolf unter der Telefonnummer 0211 - 8998831 gerne zur Verfügung.

Aktuelle Vorlage zu temporären Spielstraßen

Verkehrsberuhigte Bereiche

Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich
Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigte Bereiche

Um einen Straßenabschnitt dauerhaft als verkehrsberuhigten Bereich einzurichten, müssen umfangreiche Prüfungen vorgenommen werden. Der gesamte Bereich muss dabei betrachtet werden, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu zählen unter anderem Fragen nach der Höhe des Verkehrsaufkommens, wie die Straße gestaltet ist, wo der Radverkehr geführt wird und wie die Parkplätze angelegt sind. 

In Neubauwohngebieten mit hohem Anteil junger Familien plant und realisiert die Verwaltung verkehrsberuhigte Bereiche auf Basis dieser Anforderungen.

Des weiteren werden in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen auch Straßenabschnitte im vorhandenen Straßennetz identifiziert und für die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche geprüft.

Kontakt

  • Fragen zum Verkehrsberuhigten Bereich bitte per E-Mail

    E-Mail

Aktuelle Vorlage zu verkehrsberuhigten Bereichen