Service-Center
Geodaten (digital)
Alle analogen Produkte können Sie auch als digitale Geodaten erhalten,
seien es:
- 3D-Informationen
- Höhendaten
- die amtliche Basiskarte (ABK)
- die amtliche Stadtkarte
- Thematische Karten
- Sonderkarten
- Daten der Liegenschaftskarte (dxf, NAS, shape oder MapInfo)
- Luftbilder
- etc.
Produkte | Ansprechpartner | Telefonnummer |
---|---|---|
3D-Stadtmodell & Höhendaten | 0211 - 8926253 | |
Amtliche Basiskarte Amtliche Stadtkarte Thematische- und Sonderkarten | 0211 - 8921239 0211 - 8994276 | |
Liegenschaftskarte (digital) | Fachkundenzentrale | 0211 - 8921299 |
Luftbilder | 0211 - 8995035 |
Bauplanungsrecht
Informationen zum aktuellen rechtsverbindlichen Bauplanungsrecht erhalten Sie in unserem Service-Center oder unter maps.duesseldorf.de.

Mit dem Archiv der Bauleitpläne stehen Ihnen ca. 2.000 Bebauungs- und Durchführungspläne zur Verfügung.
Ihnen steht die Möglichkeit offen, diese Bebauungspläne direkt bei uns vor Ort einzusehen und sie danach in Kopieform zu erwerben.
Telefonisch oder per E-Mail können wir Ihnen leider keine Auskunft zu den Bebauungsplänen geben.
Des weiteren bekommen Sie bei uns für Ihr Bauvorhaben Auszüge aus der Liegenschaftkarte (im Volksmund: Lageplan).
Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster wird in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen als amtlicher Nachweis aller Liegenschaften geführt.
Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und den Personen- und Bestandsdaten (ehem. Liegenschaftsbuch).
Sie erhalten bei uns analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte. Dabei bedienen wir alle gängigen DIN-Formate A4 bis A0.
Für die Bestellung benutzen Sie bitte unser Online-Formular.
Auskünfte und Auszüge aus den Personen- und Bestandsdaten (ehem. Liegenschaftsbuch) erhalten Sie, nachdem Sie uns Ihr berechtigtes Interesse dargelegt haben.
Dazu ist ein schriftlicher Auftrag in Form einer E-Mail, Fax oder Brief oder Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Zur Fortführung, Erhaltung und Erneuerung des Liegenschaftskataster werden Liegenschaftsvermessungen durchgeführt, wobei Tatbestände an Grund und Boden festgestellt und bescheinigt werden.
Diese Vermessungen werden von den, im Land NRW niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt.
Gebäudeeinmessung
Das Liegenschaftskataster dient, zusammen mit dem Grundbuch, der Sicherung des Eigentums an den Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). Aus diesem Grund schreibt das Vermessungs- und Katastergesetz NRW vor, dass im Liegenschaftskataster alle Liegenschaften darzustellen und zu beschreiben sind.
Um einen aktuellen Gebäudebestand nachweisen zu können, besteht die gesetzliche Pflicht, Gebäude nach der Fertigstellung einmessen zu lassen.
Nähere Einzelheiten zur Gebäudeeinmessung und der Gebäudeeinmessungspflicht können dem Faltblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht (1,8 MB) entnommen werden.
Die Gebäudeeinmessungen werden von den, im Land NRW niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt.
Höhendaten
Für das komplette Stadtgebiet liegen Höhendaten vor. Diese werden durch computergestützte Verfahren aus Stereo-Luftbildern berechnet (Orthomatching-Stereobildauswertung) und erreichen in der Höhe sowie der Lage überwiegend eine Genauigkeit von +/- 10cm.
Die Höhendaten liegen in zwei Ausführungen vor:
Digitales Oberflächenmodell (DOM) – vollständiger Datensatz aller Höhenpunkte (Geländepunkte, aber auch Hausdächer, Bäume, Fahrzeuge, etc.)
Digitales Geländemodell (DGM) – durch Filterung weitgehend bereinigter Datensatz, der nur die Höhenpunkte der Erdoberfläche enthält. Die durch die Filterung entstandenen Lücken wurden durch Interpolation geschlossen.

Die Höhendaten sind unter Berücksichtigung des Aufnahmedatums, der Genauigkeit und der Punktdichte hervorragend geeignet für Entwurfsplanungen von Hochbau, Tiefbau, Entwässerungsplanung, Trassenplanung, Landschaftsbau, Stadtplanung, Umwelt, Wasserwirtschaft und zahlreiche andere Ingenieurplanungen. Sie ersparen in zahlreichen Fällen ein Höhenaufmaß der Bestandssituation.
Aus den Höhendaten lassen sich zahlreiche Produkte ableiten, wie z.B. Höhenrasterpläne, Höhenlinien in beliebigen Höhenintervallen, Drahtgittermodelle, etc.
Grenzverhältnisse
Die Ergebnisse aller Urkundsvermessungen an Liegenschaften im Stadtgebiet werden in das Gebrauchsarchiv übernommen.
Die Nachweise gehen bis etwa auf das Jahr 1830 zurück.
Sie umfassen den Katasterzahlennachweis und die Niederschriften über die Vermessungsergebnisse mit den Anerkennungserklärungen der beteiligten Grundstückseigentümer.
Unter Angabe des Verwendungszwecks können Eigentümer, Erbbauberechtigte, Notare und sonstige Antragsteller mit berechtigtem Interesse die Nachweise über die Sie betreffenden Liegenschaften einsehen.
Sowohl aus den Grenzniederschriften als auch zum Teil aus den Vermessungsunterlagen (nur Grenzlängen und Grenzabstände von Gebäuden betreffend) können Auskünfte erteilt werden.
Das Antragsformular können Sie per Post oder per Fax senden oder persönlich vorbeikommen. Anträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden.
Auf schriftlichen Antrag hin tragen wir auch die Grenzlängen und Grenzabstände zu Gebäuden in Auszüge aus der Liegenschaftskarte ein.
Auskünfte können schriftlich oder persönlich in der Fachkundenzentrale beantragt werden. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Falls Sie vor Ort wissen wollen, wo genau Ihre Grundstücksgrenze verläuft, ist eine Amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung erforderlich.
Für diese und andere Liegenschaftsvermessungen an Ihrem Grundstück wenden Sie sich bitte an einen in Nordrhein-Westfalen zugelassenen ÖbVI.
Bescheinigungen
Entfernungsbescheinigung
kürzeste Entfernung auf öffentlichen Straßen zwischen zwei Punkten im Düsseldorfer Stadtgebiet
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Identitätsbescheinigung
amtlicher Nachweis darüber, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit haben
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Unschädlichkeitszeugnis
lastenfreier Grundstücksverkauf
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