Einreise

Schengen Visum ("Business Visum" – Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen)

Sie kommen aus einem Nicht-EU Land und möchten Deutschland für eine Geschäftsreise besuchen? Dann müssen sie bei der deutschen Vertretung in Ihrem Heimat- oder Residenzland ein Schengen Visum beantragen. Für einzelne Länder ist die Visumpflicht aufgehoben.

Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Mit einem Schengen Visum (auch Business Visum genannt) können Unternehmer/innen die ersten Schritte zur Gründung eines Unternehmens durchführen, wie beispielsweise einen Geschäftsplan erarbeiten, Dokumente für die Eintragung des Unternehmens erstellen, Verhandlungen und Abschlüsse von Verträgen mit Geschäftspartnern durchführen. Allerdings ist man nicht berechtigt, mit einem Schengen Visum eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder ein Geschäft in Deutschland zu führen.

Schengener Übereinkommen

Das Schengen Visum erlaubt Ihnen in alle sogenannten "Schengen Länder" zu reisen. Alle diese Länder haben untereinander i. d. R. keine Reisepass- oder Einreisekontrolle, was die Reise in ein anderes Land sehr einfach und komfortabel macht.

Schengener Übereinkommen

Wichtige Dokumente, die Sie für die Beantragung des Schengen Visums benötigen, sind:

  • eine schriftliche Einladung nach Deutschland von einem deutschen Geschäftspartner
  • Nachweis über die Existenz Ihres Unternehmens
  • Nachweis des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis
  • ein Beleg der bisherigen Geschäftsaktivitäten
  • Bankauszüge der letzten 3–6 Monate
  • detaillierte Angaben zur geplanten Geschäftsreise, Nachweis über die Finanzierung der Geschäftsreise sowie Angaben und Belege zur Reiseroute (z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen)
  • Nachweis über eine Reisekrankenversicherung; die Deckungssumme muss mindestens 30.000 Euro betragen.

Detaillierte Auskunft über die einzureichenden Unterlagen geben die jeweiligen deutschen Vertretungen in Ihrem Heimat- oder Residenzland.

Weitere Informationen
Auswärtiges Amt

Aufenthaltserlaubnis

Sie möchten in Düsseldorf als Geschäftsführer/in oder als Angestellter dauerhaft erwerbstätig werden?

Dann benötigen Sie, sofern Sie nicht aus einem EU-Staat kommen, eine Aufenthaltserlaubnis. Mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis wird zugleich in einem Verfahrensweg die eventuell notwendige Arbeitsgenehmigung beantragt. Um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, muss bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland oder im Land des Wohnsitzes (Residenzland) ein nationales Visum beantragt werden.

Für ausgewählte Herkunftsländer, wie Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea oder die USA, besteht auch die Möglichkeit, die Aufenthaltsgenehmigung direkt bei der Kommunalen Ausländerbehörde in Düsseldorf zu beantragen. Eine Übersicht über die Länder, für die keine Visumspflicht besteht finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Aufenthaltserlaubnis für Selbständige

Eine wichtige Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist Ihr Geschäftskonzept bzw. Businessplan. Gemeinsam mit der Ausländerbehörde und der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf beurteilen wir Ihr Geschäftskonzept. Dabei werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • die Realisierbarkeit der zugrunde liegenden Geschäftsidee
  • die unternehmerische Erfahrung der jeweiligen ausländischen Geschäftsführer/in
  • die Höhe der Investition und des zur Verfügung stehenden Kapitals
  • die Anzahl der neu entstehenden Arbeitsplätze
  • das wirtschaftliche Interesse oder regionales Bedürfnis an Ihrer beabsichtigten Tätigkeit

Ihr detaillierter Businessplan inklusive eines Finanzplans ist die Grundlage für unsere Beurteilung. Gerne können Sie sich vor Antragstellung mit Ihrem Geschäftskonzept an uns wenden, wir geben Ihnen eine unverbindliche Rückmeldung oder helfen Ihnen bei der Suche nach Beratern, die Ihnen bei der Erstellung des Businessplans behilflich sein können.

Für die Antragstellung sind die folgenden Dokumente bei der deutschen Vertretung in Ihrem Heimat- oder Residenzland einzureichen:

  • Antragsformular (zu finden auf der Webseite der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland)
  • gültiger Reisepass (mindestens für 6 Monate)
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Meldebescheinigung
  • Lebenslauf
  • Nachweis von Qualifikationen
  • Nachweis der finanziellen Deckung des Unternehmens
  • Nachweis des Lebensunterhaltes
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Gesellschaftsvertrag des deutschen Unternehmens oder Handelsregisterauszug
  • Nachweis über das Stammkapital des zu gründenden Unternehmens
  • Altersvorsorge (wenn älter als 45) umfassender und detaillierter Business Plan einschließlich fundierter Finanzen

Die Liste der notwendigen Unterlagen kann von Land zu Land variieren. Daher ist diese Übersicht nicht vollständig oder rechtskräftig. Sie sollten sich unbedingt bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland erkundigen, welche spezifischen Anforderungen es in Ihrem Fall gibt.

Nach Antragstellung in Ihrem Heimatland, wird die Ausländerbehörde in Düsseldorf informiert und gemeinsam mit der IHK und der Wirtschaftsförderung um eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag gebeten. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Monate betragen.

Haben Sie Ihr Visum von der deutschen Auslandsvertretung erhalten, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nach Deutschland Ihr Visum durch die Aufenthaltserlaubnis ersetzen lassen.

Folgende Schritte sind dafür notwendig:

  1. Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
  2. Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür ist der Mietvertrag für die Wohnung mitzubringen.
  3. Persönliches Erscheinen bei der Ausländerbehörde am ausgemachten Termin, da Fingerabdrücke für die Aufenthaltskarte genommen werden.

Diese Unterlagen müssen Sie zu dem Termin mitbringen:

  • gültiger Reisepass
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweis über eine Krankenversicherung (keine Reiseversicherung)
  • Nachweis des Lebensunterhaltes
  • Business Plan einschließlich Finanzplan

 Nach 3–5 Wochen kann der elektronische Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde abgeholt werden. Dies kann auch durch eine Vertretung mit Vollmacht geschehen.

Aufenthaltserlaubnis für Nicht-Selbständige

Sie haben einen Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen in Düsseldorf unterschrieben und möchten für die Aufnahme Ihrer Erwerbstätigkeit einreisen?

Dann brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-Selbständige. Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, die in Deutschland eine Stelle gefunden haben ist die Blue Card (oder Blaue Karte). Wer die Blaue Karte erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen wie z. B. ein Mindestgehalt erfüllen. Sie bietet aber auch viele Vorteile, etwa beim Familiennachzug oder für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.

www.bluecard-eu.de

Erfüllen Sie die Kriterien für eine Blue Card nicht, können Sie bei der deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Die folgenden Unterlagen müssen für den Antrag eingereicht werden:

  • Antragsformular (zu finden auf der Webseite der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland)
  • gültiger Reisepass (mindestens für 6 Monate)
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Meldebescheinigung
  • Lebenslauf
  • Nachweis von Qualifikationen
  • Arbeits- oder Entsendungsvertrag
  • Altersvorsorge (wenn älter als 45)

Die Liste der notwendigen Unterlagen kann von Land zu Land variieren. Daher ist diese Übersicht nicht vollständig oder rechtskräftig. Sie sollten sich unbedingt bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland erkundigen, welche spezifischen Anforderungen es in Ihrem Fall gibt.

Ggf. wird die Agentur für Arbeit bei der Beurteilung Ihres Antrags hinzugezogen. In diesem Fall wird Ihr Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung vorbereiten müssen. Die Zustimmung der Agentur für Arbeit kann aber auch schon vorab eingeholt werden. Dafür muss Ihr Arbeitgeber eine "Vorabzustimmung" bei der Agentur für Arbeit beantragen. Diese wird dann Ihren Antragsunterlagen für die deutsche Auslandsvertretung beigefügt.

Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von 6–12 Wochen rechnen.

Weiterführende Informationen

www.make-it-in-germany.com
www.arbeitsagentur.de
<link auslaenderamt index.html _blank link-internal>Ausländeramt Düsseldorf