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Bildungscheck und Potentialberatung

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Geänderte Förderprogramme

Die Regionalagentur Düsseldorf-Mettmann weist auf Änderung in den Förderrichtlinien zum "Bildungscheck" und zur "Potentialberatung" hin.

Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das NRW-Arbeitsministerium die berufliche Weiterbildung aller Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben.

Neu ab 1. März 2019:

  • Auch Selbstständige können jetzt den Bildungsscheck beantragen.
  • Die Unternehmensgröße von max. 249 Beschäftigten entfällt im individuellen Zugang
  • Der Bildungsscheck im individuellen Zugang richtet sich insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss immer mehr als 20.000,- Euro bzw. weniger als 40.000,- Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) bzw. mehr als 40.000,- Euro und weniger als 80.000,- Euro (gemeinsam veranlagt) betragen.

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Potentialberatung

Die Potentialberatung soll Unternehmen und deren Belegschaft dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen.

Bezuschusst wird die externe Beratung von Kleinen und Mittleren Unternehmen im Hinblick auf integrierte Organisations- und Personalentwicklung in einem einzelbetrieblichen Beratungsprozess.

Neu ab 1. März 2019:

  • Die Begrenzung der Unternehmensgröße ist aufgehoben. Antragsberechtigte Unternehmen müssen mindestens eine Person beschäftigen
  • Antragsberechtigt sind jetzt auch Unternehmen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind (bspw. Regie- und Eigenbetriebe wie Stadtwerke und Entsorgungsbetriebe)
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Verbandskörperschaften, Personalkörperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts) sind ausgeschlossen.

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