Messeförderung für Startups, ...

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... kleine und mittelständische Unternehmen

Auslandsmessen – Ihr Sprungbrett in den Export unterstützt durch die Außenwirtschaftsförderung des Landes NRW

Eine internationale Messe oder Ausstellung ist eine gute Eintrittskarte für ein Unternehmen auf einen Markt im Ausland. Hier gewinnen Sie einen lebendigen Eindruck von Land und Leuten, können den anvisierten Markt testen, Ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiten Publikum vorstellen und erste Geschäftskontakte knüpfen. Doch die Beteiligung an einer Auslandsmesse ist kostspielig und aufwendig zu organisieren; selbst wenn es ‚nur‘ ins Nachbarland geht.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen seiner Außenwirtschaftsförderung mit einem breit angelegten, attraktiven Messeprogramm sowie dem "Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen".
Nordrhein-westfälische Unternehmen können so Tuchfühlung mit einem neuen Markt im Ausland aufnehmen – zu günstigen Konditionen. Koordiniert werden beide Programme von NRW.International.

Bundesmesseprogramm 2019 für junge innovative Unternehmen 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. 
Die Voraussetzungen für die Förderung der Messeteilnahme sind in einer Förderrichtlinie (Fundstelle: BAnz AT 19.04.2016 B1) niedergelegt. Das Ziel des Programms ist die Vermarktung von innovativen Produkten und Dienstleistungen durch Messeteilnahmen. Gleichzeitig sollen die Exportaktivitäten durch die Messeteilnahme verstärkt werden.

Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWi festgelegt (siehe Publikationen).

Begünstigte
Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen
  • und jünger als zehn Jahre alt sind.

FörderbetragVon den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil zu den förderfähigen Ausgaben bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.

Antragsverfahren
Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag (siehe Formulare), der unverzüglich schriftlich einzureichen ist.

Weitere Informationen
Die Kontaktdaten der Messeveranstalter und genaue Informationen über die Veranstaltung können auf der  Homepage des AUMA abgerufen werden. Informationen zum Förderprogramm junge innovative Unternehmen und allgemein zur Außenwirtschaftsförderung stehen auf der Webseite des BMWi zur Verfügung.

Weitere Informationen