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Ordnung
Ordnungsamt kontrolliert Besitz und Konsum von Lachgas bei Minderjährigen
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Seit dem 12. April 2026 gilt die Erweiterung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Damit wird die Abgabe und der Verkauf von Lachgas als Straftat geahndet. Dadurch soll die Gesundheit - insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen - vor den oft unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren des Lachgaskonsums geschützt werden.
Ausgenommen von diesem Verbot sind klassische Sahnekapseln mit etwa acht Gramm Füllung, die in Packungen mit maximal zehn Stück für Sprühsahnebehälter verkauft werden dürfen. Allerdings ist auch der Verkauf dieser Kapseln an Minderjährige ab sofort eine Straftat.
Das Ordnungsamt hat an den vergangenen beiden Wochenenden gezielt Kontrollen mit dem Fokus auf Minderjährige durchgeführt. Dabei wurden keine Verstöße festgestellt. Nur eine volljährige Person wurde mit einer Lachgasflasche angetroffen, die im Anschluss an die Kontrolle vernichtet wurde.
Hintergrund
Auf Schulhöfen und öffentlichen Treffpunkten finden sich häufig bunte Gaskartuschen, die Lach- beziehungsweise Treibgas mit Namen wie "Exotic Whip" oder „Magic Whip“ in auffälligem Party-Design und verschiedenen Geschmacksrichtungen enthalten. Der Missbrauch von Lachgas zu Rauschzwecken, bei dem das Gas unverdünnt aus Luftballons inhaliert wird, ist ein gefährlicher Trend unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Distickstoffmonoxid (N₂O) wird eigentlich in der Medizin als Schmerz- und Betäubungsmittel sowie in der Industrie als Treibmittel, etwa in Sahnekartuschen, eingesetzt. Das farb- und geruchlose Gas kann Schmerzen lindern und Ängste lösen, birgt jedoch bei missbräuchlichem Konsum schwere gesundheitliche Risiken wie Hirnschäden und Suchterkrankungen.