Sie haben etwas verloren?
Sie haben etwas verloren?
Bevor Sie eine Verlustmeldung aufgeben, können Sie im Fundbüro online nachschauen, ob sich der gesuchte Gegenstand bereits im Fundbüro befindet und direkt Ihren Eigentumsanspruch anmelden. Da die Fundgegenstände über die Polizeiinspektionen in der Regel dem Fundbüro in einem Zeitraum von etwa 10 bis 14 Tagen zugehen, empfiehlt sich ein erneutes Aufrufen dieser Seite nach dieser Zeit. Sollten die Eigentümerin / der Eigentümer einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein, wird die betroffene Person schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von nicht in Düsseldorf wohnenden Personen werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Personen aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.
Bei Verlust von Schlüsseln ist eine Vorsprache beim Fundbüro erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.