Im Zeitraum 31.12.2023, 20 Uhr bis 01.01.2024, 6 Uhr gilt in der Düsseldorfer Altstadt ein Feuerwerksverbot, d.h. ein Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in der Düsseldorfer Altstadt.
Die Allgemeinverfügung wurde am 18.11.2023 im Amtsblatt veröffentlicht und ist hier einzusehen.
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