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Kultur

Rat beschließt neue Gebührensatzung der Clara-Schumann-Musikschule


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Redaktion: Velten, Falk

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Juni 2026, eine Änderung der Gebührensatzung der Clara-Schumann-Musikschule (CSM) beschlossen. Im Rahmen der Änderung werden die Gebühren erstmalig seit sechs Jahren um durchschnittlich rund elf Prozent erhöht und somit moderat an die allgemeine Kostenentwicklung der vergangenen Jahre angepasst. 

Für gemeinnützige Vereine sowie Menschen mit Behinderung mit geringem Einkommen sieht die angepasste Satzung nun mögliche Ermäßigungen der Gebühren vor. Die im Vergleich zu anderen Großstädten großzügige Geschwisterermäßigung bleibt erhalten und ermöglicht somit insbesondere Familien mit mehreren Kindern einen erschwinglichen Zugang zu den vielfältigen musikalischen Bildungsangeboten der Clara-Schumann-Musikschule.

Neben den Haupt- und Grundfächern hat die Clara-Schumann-Musikschule für ihre Schülerinnen und Schüler ein breites Angebot an gebührenfreien Ensemble- und Ergänzungsfächern, um das gemeinsame Musizieren von Kindern und Jugendlichen weiter zu fördern. 

Seit der letzten Änderung im Jahr 2020 sieht die Satzung eine Staffelung der Gebühren nach dem Haushaltseinkommen vor, um allen Familien einen Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen. Damit hat die Clara-Schumann-Musikschule bundesweit eine Vorreiterrolle. Alle aktuell an der Clara-Schumann-Musikschule angemeldeten Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern und Erziehungsberechtigte werden durch die Musikschule über die Satzungsänderung informiert. 

Die alte und neue Gebührenordnung steht tabellarisch zusammengefasst unter https://duesseldorf.canto.de/b/OURI7.

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