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Kultur
Rat beschließt Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Deutschen Oper am Rhein
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Juni 2026, den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Deutschen Oper am Rhein am Standort Heinrich-Heine-Allee 16a gefasst. Mit dem Beschluss werden Mittel in Höhe von 2,75 Millionen Euro für die Planung zwingend erforderlicher Arbeiten bereitgestellt. Darüber hinaus erhöht die Landeshauptstadt die jährlichen Instandhaltungsmittel für den Standort Heinrich-Heine-Allee dauerhaft von bislang 1 Million Euro auf 1,5 Millionen Euro.
Die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) wurde mit der Planung und Umsetzung der Arbeiten beauftragt. Der nun gefasste Ratsbeschluss gilt zugleich als Grundsatzbeschluss für die weiteren Schritte. Zu den vorgesehenen Vorkehrungen zählen unter anderem Arbeiten an der Heizungs- und Klimatechnik, Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene, statische Ertüchtigungen am Foyerdach und am Bühnenturm sowie die Erneuerung und Erweiterung des Brandschutzes.
Mit den baulichen Projekten wird voraussichtlich im dritten Quartal des kommenden Jahres begonnen. Parallel dazu werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Opernbetriebs auch über die 2030er Jahre hinaus beauftragt. Dabei wird es darum gehen, den Betrieb unter Verzicht auf viele Verbesserungen, die mit einem Neubau einhergegangen wären, zu organisieren.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hatte Anfang Juni 2026 entschieden, die weiteren Planungen für den Neubau Opernhaus der Zukunft zu stoppen. Grund sind die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen.