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Feuerwehr

Strömungsretter im Einsatz: Feuerwehr Düsseldorf warnt vor Schwimmen im Rhein


Erstellt:
Redaktion: Mester, Annika

Schwimmen im Rhein bedeutet Lebensgefahr: Das haben Strömungsretter der Feuerwehr Düsseldorf im Rahmen einer Einsatzübung am Donnerstag, 18. Juni 2026, demonstriert. Dabei wurde deutlich, wie schnell Menschen in fließenden Gewässern in Not geraten können und welche komplexen Abläufe eine Rettung unter Strömungsbedingungen erfordert. 

Seit Jahresbeginn wurde die Feuerwehr Düsseldorf bereits zu 24 Einsätzen "Personen im Rhein" alarmiert (2025: 65). Acht Menschen (2025: 18) konnten gerettet und medizinisch versorgt werden, für drei Personen kam jede Hilfe zu spät (2025: 3). "Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Rhein trotz vermeintlich ruhiger Wasseroberfläche ein hochgefährliches Gewässer bleibt", sagt Stefan Böle, Pressesprecher der Düsseldorfer Feuerwehr. "Die Strömung im Rhein verzeiht keinen Moment der Unachtsamkeit. Wir erleben immer wieder, wie schnell Menschen in Situationen geraten, aus denen sie sich nicht mehr selbst befreien können. Unsere Aufgabe ist es, Leben zu retten – aber am sichersten ist es, gar nicht erst in Gefahr zu geraten."

Gefahrenlage Rhein
Zentrale und wichtigste Botschaft ist: Schwimmen im Rhein ist lebensgefährlich. Die Düsseldorfer Feuerwehr betont regelmäßig, dass der Rhein aufgrund seiner Strömung, Sogwirkungen durch Schiffe, Strudel an Kribben und der Fahrrinne der Berufsschifffahrt ein Hochrisikogewässer ist. Trügerisch dabei ist, dass die Schiffe meist schon viele hundert Meter weitergefahren sind, bis der Sog oder die anschließenden Wellen am Ufer ankommen. Niedrige Wasserstände, scheinbar ruhige Oberflächen und sommerliche Temperaturen verleiten Menschen, ins Wasser zu gehen. Die tatsächlichen Strömungsverhältnisse bleiben jedoch unsichtbar und können binnen Sekunden lebensbedrohlich werden.

Strömungsretter im Einsatz
Die Feuerwehr Düsseldorf verfügt seit fast 50 Jahren über eine Taucherstaffel, die rund um die Uhr mit vier Tauchern einsatzbereit ist. Dabei sind die Einsatzkräfte der Taucherstaffel als Strömungsretter für Rettungen in fließenden Gewässern ausgebildet. Sie trainieren regelmäßig unter realen Bedingungen an den rund 40 Kilometer langen Rheinabschnitten, die durch das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf führen. Neben den Tauchern, die an der Feuer- und Rettungswache 1 in der Düsseldorfer Innenstadt stationiert sind und von dort aus das gesamte Stadtgebiet erreichen können, ist die Feuerwehr Düsseldorf auch auf Einsätze auf dem Rhein gut vorbereitet. So liegt neben dem Feuerlöschboot ebenfalls ein ständig besetztes Rettungsboot im Hafen vor Anker, das sofort einsatzbereit ist und Hilfe leisten kann. 

"Strömungsrettung erfordert eine anspruchsvolle Ausbildung und regelmäßiges Training unter realen Bedingungen. Nur wenn jeder Handgriff sitzt, können wir im Ernstfall schnell und sicher handeln. Mit jeder Übung verbessern wir unsere Abläufe, damit wir Menschen in Notlagen schnell, sicher und effektiv helfen können. Unser Ziel ist es, im Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein und jede Rettungschance zu nutzen", beschreibt Strömungsretter Thomas Zender die Komplexität.

Hinweisschilder
Rund 70 Hinweisschilder entlang des Rheins warnen mehrsprachig mit Piktogrammen und kurzen Hinweisen vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht. Auch die Notrufnummer und der Rheinkilometer sind auf den Schildern angegeben: Sollte ein Notruf notwendig sein, ermöglicht man mit der Standortangabe den Einsatzkräften eine präzise und schnelle Zielfahrt. Zudem enthalten die Schilder Verhaltenshinweise, die für alle Besucherinnen und Besucher des Rheinufers für einen angenehmen Aufenthalt sorgen sollen – etwa durch das Entsorgen von Müll oder den Verzicht auf ein offenes Feuer.

Badeverbot
Das Baden in der Bundeswasserstraße ist seit August 2025 per ordnungsbehördlicher Verordnung im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet entlang des Rheinufers verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Grund für das Badeverbot sind die oft unsichtbaren Gefahren, die im Rhein lauern. Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser. Ausgenommen von dem Verbot sind ausschließlich Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr und genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf. Gestattet ist außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei.

Fotos vom Termin sind online abrufbar unter: https://duesseldorf.canto.de/b/S4O14

Ein Rohschnitt vom Termin für redaktionelle Zwecke ist online abrufbar unter: https://duesseldorf.canto.de/b/T12V3

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