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Ordnung

Kontrolle des Badeverbots: Offener Haftbefehl bei Person im Rhein festgestellt


Erstellt:
Redaktion: Velten, Falk

Im Rahmen einer Kontrolle des Badeverbots am Rheinstrand in Hamm sind Einsatzkräfte des Ordnungsamtes am Mittwoch, 29. Juli 2026, auf einen Mann aufmerksam geworden, der sich bis zur Hüfte im Wasser aufhielt. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sich der Mann zunächst, das Wasser zu verlassen und seine Personalien anzugeben.

Nachdem er seine Daten schließlich mündlich mitgeteilt hatte, ergaben erste Überprüfungen über die Leitstelle des Ordnungsamtes keine eindeutige Identifizierung. Eine weiterführende Prüfung sowie eine erkennungsdienstliche Abfrage durch die Polizeileitstelle ergaben schließlich, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl vorlag.

Beim Eintreffen der Polizeikräfte erklärte der Betroffene, ihm sei der Haftbefehl bekannt. Den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes gelang es schließlich durch deeskalierende Gesprächsführung, den Mann zum Verlassen des Wassers zu bewegen. Gemeinsam mit der Polizei wurde der Mann in Gewahrsam genommen und die weiteren Maßnahmen an die Polizei übergeben.

Das Baden in der Bundeswasserstraße ist seit August 2025 per ordnungsbehördlicher Verordnung im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet entlang des Rheinufers verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser. 

Entlang des Rheins warnen rund 70 Hinweisschilder mit Piktogrammen und kurzen Hinweisen auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch vor der Lebensgefahr, die beim Schwimmen im Rhein droht. Auch die Notrufnummer und der Rheinkilometer sind auf den Schildern angegeben: Sollte ein Notruf notwendig sein, kann dieser übermittelt werden, um den Einsatzkräften eine präzise und schnelle Zielfahrt zu ermöglichen.

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