Pressedienst Einzelansicht

Umwelt

Hände weg von jungen Wildtieren!

Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sowie Garten-, Friedhofs- und Forstamt geben Hinweise zum richtigen Verhalten im Umgang mit Wildtieren


Erstellt:
Redaktion: Ilgenstein, Valentina

Frühlingszeit ist in der Tierwelt Nachwuchszeit: Derzeit sind viele Wildtiere mit ihren Jungtieren unterwegs. Oft wirkt es so, als seien die kleinen Nachkömmlinge allein gelassen und würden Hilfe benötigen. Doch das ist nur in Ausnahmen der Fall. Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sowie das Garten-, Friedhofs- und Forstamt informieren zum korrekten Umgang mit aufgefundenen Wildtieren:

Jungtiere, die ohne Elterntiere gefunden werden, sind nicht zwangsläufig verletzt, krank oder Waisenkinder. In der Natur ist es völlig normal, dass Elterntiere ihre Jungen zwischenzeitlich allein zurücklassen, beispielsweise um Nahrung zu beschaffen. Jungtiere bleiben dann nicht selten dicht an den Boden gedrückt liegen, bis die Eltern zurückkehren. Bei unverletzt aufgefundenen Jungtieren gilt immer: Hände weg und zügig weitergehen, damit die Eltern sich schnell wieder um die Versorgung ihrer Schützlinge kümmern können. Denn bei vielen Tierarten, vor allem bei Säugetieren, nehmen die Eltern ihre Jungen nicht mehr an, wenn sie menschlichen Geruch an sich tragen. Bei Vögeln gilt dies allerdings nicht.

Von Nestlingen und Ästlingen
Bei Jungvögeln muss zwischen "Nestlingen", die unbefiedert sind, und "Ästlingen", die schon Gefieder haben, unterschieden werden. Nestlinge (ohne Federn) sollten wieder ins eigene Nest zurückgesetzt werden, da sie außerhalb kaum überlebensfähig sind. Die befiederten Ästlinge versorgen die Vogeleltern außerhalb des Nests. Ästlinge verstecken sich oft im Gebüsch und teilen ihren Eltern durch Rufe mit, wo sie sich befinden. Trotz der vermeintlichen "Hilfeschreie" benötigen sie keine Unterstützung.

Ausnahme Mauersegler und Wanderfalken
Eine Ausnahme stellen aus dem Nest gefallene Mauersegler oder Wanderfalken dar. Die Jungvögel dieser Arten können nicht einfach in das meist unerreichbar hoch gelegene Nest zurückgesetzt werden. Sie brauchen tatsächlich Hilfe von fachkundiger Hand. 

Richtiger Umgang mit verletzten Wildtieren
Keinesfalls sollte man Wildtiere unüberlegt mit nach Hause nehmen. Die meisten haben hohe Ansprüche bezüglich Umwelt und Ernährung. Fachkenntnisse sind unbedingt erforderlich. 

Nur wenn Wildtiere eindeutig verletzt, geschwächt oder unterkühlt sind und menschliche Hilfe benötigen, dürfen sie der Natur entnommen werden. Sie sollten zur Kontrolle einem Tierarzt gebracht werden, der klärt, ob und welche Behandlung das Tier erhalten muss. Wer Wildtiere aufnimmt, ist verantwortlich für die art-, fach- und tierschutzgerechte Unterbringung, Auswilderung und tierärztliche Versorgung und muss für die Kosten aufkommen. Die Aufnahme von einem Wildtier ist nur mit dem Ziel möglich, es wieder in die Natur zu entlassen, sobald es genesen und selbstständig ist. Eine dauerhafte Haltung von Wildtieren ist verboten.

Schonzeit für heimische Vögel
Jedes Jahr am 1. März beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel. Bis 1. Oktober ist es dann verboten, Hecken oder Gehölze erheblich zurückzuschneiden. So wird gewährleistet, dass Vögeln, aber auch Insekten und anderen Tieren, ausreichende und geeignete Nist- und Zufluchtsstätten zur Verfügung stehen. Umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gebüsch sind also immer bis Ende Februar abzuschließen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ganzjährig verboten, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten von Vögeln zu beschädigen, zu zerstören oder brütende Vögel zu stören. 

Hunde anleinen
Eine Gefahr für junge Säugetiere, Jungvögel und Gelege stellen freilaufende Hunde dar, die diese aufstöbern und apportieren oder schädigen. Dabei besteht zusätzlich die Gefahr, dass junge Säugetiere von der Mutter nicht mehr angenommen werden, weil sie den Hundegeruch angenommen haben. Deshalb sollten Hunde während der Brut- und Setzzeit mindestens vom 1. April bis zum 15. Juli angeleint werden. Ist ein Jungtier nach dem Hundekontakt unverletzt, sollte es möglichst dort wieder abgesetzt werden, wo es aufgefunden wurde. Nur, wenn die Mutter das Junge nicht mehr annimmt, ist ein Eingreifen erforderlich.

Tote Wildtiere
Es kommt auch immer wieder vor, dass Menschen tote Wildtiere entdecken. Da die Todesursache häufig unklar ist und von den Tieren Krankheiten übertragen werden können, sollten Finder die toten Wildtiere nicht berühren. Wer ein totes Tier findet, kann die Untere Jagdbehörde telefonisch unter 0211-8994002, die Untere Naturschutzbehörde unter 0211-8994800 oder das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter 0211-8993242 informieren. 

Auf Privatgrundstücken aufgefundene tote Wildtiere muss der Grundstückseigentümer entsorgen. Dieser kann die toten Tiere in der Kleintierkörpersammelstelle der Awista GmbH auf dem Höherweg 100 abgeben. Die Tiere sollten mit Gummihandschuhen in zwei Plastiktüten dicht verpackt dorthin transportiert werden. Die Beseitigung von auf öffentlichen Straßen aufgefundenen toten Wildtieren übernimmt ebenfalls die Awista.

Fragen zum tierschutzgerechten Umgang mit Wildtieren beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0211-8993242.

 

PDF TXT