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Verkehr

Joseph-Kardinal-Frings-Brücke: Auffahrt Aderkirchweg temporär gesperrt

Einschränkung montags bis freitags, je 15 bis 19 Uhr, dient dem Anwohnerschutz in Hamm/Geschwindigkeitskontrollen geplant


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Um die Anwohner in Hamm vor zusätzlichen Ausweichverkehren durch die verkehrliche Einschränkung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke  zu schützen, schränkt die Landeshauptstadt ab Dienstag, 14. Juli 2026, die Brückenauffahrt vom Aderkirchweg, Fahrtrichtung stadtauswärts, temporär weiter ein. In der Zeit von Montag bis Freitag, je 15  bis 19 Uhr, kann die Rampe stadtauswärts nicht befahren werden.

Dazu werden mehrere Steckposten auf der Fahrbahn installiert. Auf diese Weise wird die bereits geltende Beschilderung zum Durchfahrtsverbot, Montag bis Freitag, 15 Uhr bis 19 Uhr, Radfahrer ausgenommen, konsequent durchgesetzt und gegebenenfalls Einsatzfahrzeugen eine Durchfahrt ermöglicht. Mittelfristig werden die beiden Poller durch eine Art Schranke miteinander verbunden, die während der Sperrzeiten angebracht wird.

Durch eine gezielte Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Fährstraße, Fahrtrichtung Brücke, sollen gleichzeitig Schleichverkehre und überhöhte Geschwindigkeiten reduziert werden. In den kommenden Wochen legt die Stadt dort unter anderem einen Schwerpunkt bei der Einsatzplanung der mobilen Messfahrzeuge.

Die Landeshauptstadt prüft aufgrund der veränderten Verkehrssituation weitere Vorkehrungen zur Optimierung des Verkehrsablaufs und bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen. Dazu gehört auch eine Anpassung der Radverkehrsbeschilderung auf der Brücke und der fortlaufenden Strecke.

Hintergrund
Die Verkehrsführung der Josef-Kardinal-Frings-Brücke musste aufgrund neu festgestellter Schäden unterhalb der Geh- und Radwege am vergangenen Freitag, 10. Juli 2026, kurzfristig geändert werden. Fahrzeuge können die Brücke Richtung Neuss (stadtauswärts) bis auf Weiteres nur einspurig passieren. Die äußere Fahrspur wurde vom Landesbetrieb Strassen.NRW mit einem baulich getrennten Schutzstreifen versehen, damit auch Fußgänger und Radfahrer weiterhin die Brücke sicher queren können. Durch die Reduzierung auf eine Fahrspur stehen für den stadtauswärts fahrenden Verkehr weniger Kapazitäten zur Verfügung. Besonders während des Berufsverkehrs am Nachmittag und Abend muss daher mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

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