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Nächtliches Fahrverbot für Mähroboter: Wirksamer Schutz für Igel und Co.
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Im März 2025 hat die Stadtverwaltung die "Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern zum Schutz wildlebender Tiere" erlassen. Ein Jahr nach Inkrafttreten in Düsseldorf fällt die Bilanz der Unteren Naturschutzbehörde positiv aus: In der vergangenen Sommersaison wurden keine Verstöße bekannt, weder durch Kontrollen noch durch Meldungen aus der Bevölkerung.
Hintergrund der Regelung ist der zunehmende Einsatz autonomer Mähroboter in privaten Gärten. Diese werden häufig in den Abend- und Nachtstunden betrieben – genau dann, wenn viele Kleintiere aktiv sind. Igel, Mäuse, Amphibien wie Kröten und Molche sowie zahlreiche Insekten und Schnecken nutzen die Dämmerung und Nacht zur Nahrungssuche. Studien zeigen, dass gängige Kollisionssensoren der Geräte Kleintiere nur unzureichend erkennen. Insbesondere Tiere, die sich langsam bewegen, werden daher häufig verletzt oder sogar getötet. Der Igel ist dabei besonders gefährdet, da seine natürliche Schutzreaktion – das Zusammenrollen – ihn nicht vor den scharfen Klingen der Mähroboter schützt.
Hinzu kommt, dass auch zahlreiche Insekten und Schnecken den Maschinen zum Opfer fallen. Dadurch wird die Nahrungsgrundlage vieler Tiere, insbesondere des Igels, zusätzlich reduziert und ihre Lebensbedingungen verschlechtert.
Das Verbot untersagt die Nutzung von Mährobotern in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und trägt damit gezielt zum Schutz nachtaktiver Tiere bei. Ausnahmen können im Einzelfall durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt werden, wenn nachweislich kein Risiko für Wildtiere besteht, etwa aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten oder geeigneter Schutzmaßnahmen. Solche Ausnahmen blieben bislang selten und betreffen meist große, übersichtliche Flächen wie Sportanlagen.
Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit und der steigenden Aktivität in der Tierwelt ruft die Verwaltung Düsseldorferinnen und Düsseldorfer jetzt erneut dazu auf, das Verbot zu beachten. Kontrollen erfolgen weiterhin stichprobenartig, unter anderem durch die Naturschutzwacht. Entscheidend bleibt jedoch die Mitwirkung der Bevölkerung durch verantwortungsbewusstes Verhalten und gegebenenfalls die Meldung von Verstößen.
Neben dem Verzicht auf nächtlichen Betrieb können bereits einfache Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leisten. Dazu gehört insbesondere das Anlegen sogenannter Igeltore – kleine Durchlässe in Zäunen –, die es Tieren ermöglichen, Gärten als Lebensraum zu nutzen und Barrieren zu überwinden. Auch strukturreiche Gartenbereiche, etwa durch Totholz, Laubhaufen oder Blühflächen, schaffen wertvolle Rückzugsorte und Nahrungsquellen für zahlreiche Arten.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich durch Information und einfache Anpassungen im Alltag ein wirksamer Schutz für Wildtiere erreichen lässt.