Umweltzone der Landeshauptstadt Düsseldorf

Umweltzone der Landeshauptstadt Düsseldorf

Trotz erheblicher Anstrengungen im Rahmen der Luftreinhalteplanung in den vergangenen Jahren wird die Luftqualität in der Landeshauptstadt Düsseldorf - ebenso wie in zahlreichen anderen Großstädten in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa - noch immer beträchtlich durch Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) belastet. Aus diesem Grund wurde am 15.09.2009 ist in der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Umweltzone eingerichtet und mit Wirkung vom 01.02.2013 erweitert. In diese dürfen zurzeit nur Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette einfahren. Wer ohne oder mit einer roten oder gelben Plakette einfährt, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro.