Der Verkauf Ihres Kraftfahrzeugs ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch nach dem Verkauf bei der Zulassungsbehörde als verantwortlicher Halter eingetragen sind. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt oder auf eine andere Person umgeschrieben wurde. Die Anzeige des Verkaufs dient also auch Ihrer eigenen Sicherheit.
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