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Soziales

Pflegebüro informiert: Förderung von Nachbarschaftshilfe


Erstellt:
Redaktion: Hirsch, Marie

Anlässlich des Tages der Nachbarschaft am 23. Mai weist das Pflegebüro der Landeshauptstadt auf die Förderung von Unterstützungsleistungen hin: Aufwandsentschädigungen, die zum Dank für eine dauerhafte Hilfe im Pflegefall an Nachbarinnen und Nachbarn gezahlt werden, können von der Pflegeversicherung erstattet werden.

Die Erstattung erfolgt bei Vorliegen eines Pfleggrades. Mehr Informationen und die Voraussetzung zur Refinanzierung von Aufwandentschädigungen sind unter https://nachbarschaftshilfe.nrw zu finden. Bei leistungsrechtlichen Fragen zum Thema Pflege oder zu dem umfangreichen Angebot in Düsseldorf steht das Pflegebüro der Landeshauptstadt telefonisch unter 0211-8998998 zur Verfügung.

Hintergrund
Bei Unterstützungs- und Pflegebedarf möchten viele Menschen in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Dabei sind sie häufig auf regelmäßige und planbare Hilfe, oft auch durch Nachbarinnen und Nachbarn, angewiesen: Sie unterstützen beim Einkaufen oder im Haushalt, machen gemeinsame Spaziergänge oder Ausflüge und begleiten zu medizinischen Untersuchungen.

Aktuell werden in Düsseldorf rund 87 Prozent aller pflegebedürftigen Personen von An- und Zugehörigen in ihrem Zuhause versorgt. Die Nachbarschaft spielt hierbei oftmals eine wichtige Rolle.

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