Die Untere Naturschutzbehörde

Natur- und Artenschutz

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) setzt sich für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein, die im Bundesnaturschutzgesetz  und Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen formuliert sind. Natur und Landschaft sollen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so geschützt, gepflegt und entwickelt werden, dass sie als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig gesichert werden. Jeder soll dazu beitragen, dass Natur und Landschaft pfleglich genutzt und vor Schäden bewahrt werden. Die Untere Naturschutzbehörde ist in Düsseldorf organisatorisch beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt angegliedert.

Den Naturschutzbehörden obliegt insbesondere:

  1. Die Einhaltung der Vorschriften der Naturschutzgesetze und die Überwachung der daran geknüpften Gebote und Verbote. Verstöße werden ordnungsbehördlich verfolgt
  2. Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft sowie Beratung und Unterstützung der öffentlichen Stellen in diesen Fragen

Zuständig ist zunächst in der Regel die Untere Naturschutzbehörde, die bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt ist. Die höhere Naturschutzbehörde ist bei der Bezirksregierung, die oberste Naturschutzbehörde beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angesiedelt.

Die in Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ist der Naturschutzbeirat.