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FAQ für den Düsseldorfer Stadtwald
Holz und Wild
Ist es möglich, Brennholz bei der Stadt Düsseldorf zu erwerben?
Die Stadt Düsseldorf bietet keinen Verkauf von Brennholz an. Das Holz, das im Düsseldorfer Stadtwald anfällt, stammt vor allem aus Verkehrssicherungs- und Pflegemaßnahmen. Ein Teil des Holzes verbleibt als Totholz im Wald. Der Rest wird regional vermarktet.
Ist es möglich, einen Holzsammelschein für den Düsseldorfer Stadtwald zu erwerben?
Holzsammelscheine werden nicht ausgestellt.
Welche Fachabteilung kümmert sich um Vorfälle mit Wildtieren?
Die Forstabteilung der Stadt Düsseldorf ist ausschließlich für Wildtiere im Wald zuständig. Dort können Bürgerinnen und Bürger beispielsweise melden, wenn sie ein verletztes oder verendetes Tier auf den Waldwegen finden.
Für sämtliche Vorfälle mit Wildtieren außerhalb des Stadtwaldes ist die untere Jagdbehörde zuständig.
Wo melde ich mich bei Wildunfällen?
Bei Wildunfällen ist grundsätzlich die Polizei zu informieren.
Darf ich im Wald Pilze sammeln?
Das Sammeln von Pilzen für den Eigenbedarf ist außerhalb von Naturschutzgebieten sowie Forstkulturen und Dickungen grundsätzlich erlaubt. Geltende Gesetze wie beispielsweise die Bundesartenschutzverordnung sind hierbei zu berücksichtigen.
Ist es möglich, eine Jagderlaubnis für den Düsseldorfer Stadtwald zu erhalten?
Der Stadtwald Düsseldorf wird in Eigenregie bejagt. Eine Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen ist nicht möglich.
Ist es möglich, Maibäume, Weihnachtsbäume oder Schmuckreisig bei der Stadt zu erwerben?
Die Forstverwaltung Düsseldorf verkauft keine Maibäume, Weihnachtsbäume oder Schmuckreisig. Bürgerinnen und Bürger können sich jedoch an private Forstverwaltungen im Düsseldorfer Umland wenden.
Ist der Stadtwald zertifiziert?
Seit 1965 wird der Stadtwald naturnah, ohne Kahlschläge und Pestizideinsatz, bewirtschaftet. Düsseldorf erhielt im Jahr 2000 zudem als eine der ersten Kommunen bundesweit für seine nachhaltige Bewirtschaftung eine Zertifizierung nach den strengen Kriterien von Naturland und FSC® (FSC® 007867).
Müll und Schäden
Wo kann ich Müllaufkommen und sonstige Schäden im Wald melden?
Illegale Müllablagerungen im Stadtwald können Sie per E-Mail an Wald@Duesseldorf.de melden.
Verbote
Besteht im Wald Leinenpflicht für Hunde?
Im Düsseldorfer Stadtwald dürfen Hunde auf den Wegen frei laufen, sofern sie unter Kontrolle sind und gehorchen. In Naturschutzgebieten gilt jedoch Leinenpflicht und ein striktes Wegegebot. Hunde, die nicht zuverlässig hören oder jagen, müssen immer angeleint werden. In Park-, Garten- und Grünanlagen besteht grundsätzlich Leinenpflicht.
Weitere Informationen gibt es unter: Raus in die Natur. Mit dem Hund in Düsseldorf - Landeshauptstadt Düsseldorf
Darf ich im Wald rauchen?
In NRW gilt von 1. März bis 31. Oktober ein striktes Rauchverbot im Wald wegen Waldbrandgefahr.
Außerhalb dieses Zeitraums ist das Rauchen im Düsseldorfer Stadtwald grundsätzlich nicht verboten, jedoch wird dringend empfohlen, darauf zu verzichten – besonders in den trockenen Monaten. Offenes Feuer, dazu zählt auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen, ist im gesamten Stadtwald sowie in Entfernung von bis zu 100 Metern zum Waldrand aufgrund von Waldbrandgefahr gesetzlich verboten.
Darf ich im Stadtwald zelten?
Das Zelten im Wald ist gemäß Landesforstgesetz NRW grundsätzlich verboten. Wildcampen ist eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Bundesland Bußgelder in Höhe von fünf bis zu 500 Euro nach sich ziehen kann.
Darf ich im Wald oder an den Waldspielplätzen grillen?
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand ist außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten sowie entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers nicht zulässig. Dazu zählt auch die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen.
Darf ich mich im Wald außerhalb der Wege bewegen?
Grundsätzlich ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet. Verboten ist das Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten, ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen sowie Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird, jagdlichen Ansitzeinrichtungen als auch forstwirtschaftlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen.
Waldschule
Wie kann ich Führungen in der Waldschule buchen?
Die Führungen können Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Waldschule unter folgendem Link buchen: Waldschule - Landeshauptstadt Düsseldorf
Ist das Angebot kostenlos?
Das Angebot ist für Düsseldorfer Kitas und Schulen kostenlos. Einrichtungen aus anderen Städten und Gemeinden müssen die Kosten selbst tragen.
Handelt es sich bei der Waldschule um eine reguläre Schule?
Bei der Waldschule handelt es sich um ein außerschulisches umweltpädagogisches Angebot der Stadt Düsseldorf, das zusätzlich zum regulären Unterricht angeboten wird.
Wildpark
Dürfen Hunde mit in den Park gebracht werden?
Im Wildpark im Grafenberger Wald sind Hunde, auch angeleint, grundsätzlich nicht erlaubt.
Wie sind die Öffnungszeiten?
Der Wildpark ist 365 Tage im Jahr geöffnet. Die Öffnungszeiten ändern sich im Jahresverlauf wie folgt:
15. Januar bis 15. Februar: 9 bis 17 Uhr
16. Februar bis 31. März: 9 bis 18 Uhr
Mit Beginn der Sommerzeit, spätestens ab 1. April bis 30. September: 9 bis 19 Uhr
1. Oktober bis 31. Oktober: 9 bis 18 Uhr
Mit Beginn der Winterzeit, spätestens ab 1. November bis 30. November: 9 bis 17 Uhr
1. Dezember bis 15. Januar: 9 bis 16 Uhr
Was kostet der Eintritt?
Der Eintritt ist kostenlos.
Dürfen die Tiere im Wildpark gefüttert werden?
Rotwild, Damwild, Wildschweine und Mufflons dürfen mit dem im Wildpark erhältlichen Futter (ein Becher für einen Euro, der Automat nimmt nur 1-Euro-Münzen) sowie mit selbst mitgebrachten Äpfeln und Karotten gefüttert werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Futterhinweise an den Wildgehegen zu beachten.
Ist es möglich, ein Praktikum im Wildpark zu absolvieren?
Praktika im Wildpark sind leider nicht möglich. Es ist jedoch möglich, den Bundesfreiwilligendienst im Wildpark zu absolvieren.
Wie kann man zum Wildpark anreisen (ÖPNV / PKW)?
Mit dem ÖPNV: Die Anreise zum Wildpark Düsseldorf (Rennbahnstraße 60) ist am besten mit den Straßenbahnlinien U73, U83 oder 709 möglich. Mögliche Zielhaltestellen sind „Auf der Hardt“ und „Gerresheim Krankenhaus“, beide Haltestellen sind fußläufig etwa 15 Minuten vom Eingang des Wildparks entfernt.
Mit dem PKW: Der Wildpark Grafenberg ist über die Rennbahnstraße gut mit dem eigenen PKW erreichbar, geben Sie in ihr Navigationsgerät als Adresse „Rennbahnstraße 60“ in Düsseldorf ein. Der große gebührenfreie Parkplatz an der Rennbahnstraße ist nicht zu übersehen. Von dort gelangen Sie zum Haupteingang.
Ein kleiner Behinderten-Parkplatz am Rennbahntor (etwa 150 Meter Entfernung) steht ebenfalls für Gäste des Wildparks Grafenberg bereit.
Ist es möglich, Eicheln und Kastanien beim Wildpark abzugeben?
Grundsätzlich ist es möglich, Eicheln und Kastanien am Wildpark abzugeben. Hierfür stehen an den Eingängen entsprechende Behälter bereit. Eine Bezahlung gibt es hierfür jedoch nicht.
Zusätzlich bietet der Wildpark in der Regel in den Herbstferien zwei Aktionstage an, bei denen Kinder gesammelte Eicheln und Kastanien gegen ein kleines Taschengeld abgeben können (20 Cent je Kilogramm Eicheln, Haselnüsse oder Walnüsse sowie 10 Cent je Kilogramm Kastanien). Über die Aktionstage wird rechtzeitig über die städtische Internetseite sowie über die Presse informiert.
Veranstaltungen im Wald
Ist es möglich, kommerzielle Veranstaltungen im Wald durchzuführen?
Dies ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Forstbehörde.
Ist es möglich, im Rahmen von Firmenveranstaltungen Baumpflanzaktionen im Wald durchzuführen?
Dies ist aktuell nicht möglich. Zukünftig sind Baumpflanzaktionen vorgesehen, bei denen engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gemeinsam mit der Forstverwaltung im Rahmen einer Erstaufforstung Bäume pflanzen können.
Können Privatpersonen und Firmen sich im Wald sozial engagieren?
Dies ist grundsätzlich möglich. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, hierfür eine Anfrage per E-Mail an Wald@Duesseldorf.de zu richten. Das Angebot variiert je nach Teilnehmendenzahl und Jahreszeit.
Fahrradfahren und Reiten im Stadtwald
Wo darf ich im Stadtwald mit dem Fahrrad fahren?
In NRW ist das Fahrradfahren nur auf festen Wegen erlaubt. Hierbei ist stets auf andere Besucherinnen und Besucher im Wald Rücksicht zu nehmen. Das Radfahren außerhalb der festen Wege ist nicht gestattet.
Wo darf ich im Stadtwald reiten?
Im Düsseldorfer Stadtwald darf nur auf den entsprechend gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Das Reiten außerhalb gekennzeichneter Reitwege ist verboten.
Benötige ich eine Reitplakette, um im Stadtwald zu reiten?
In Düsseldorf ist für das Reiten im Stadtwald und in der freien Landschaft ein gültiges Reitkennzeichen mit aktueller Jahresplakette Pflicht. Die Beantragung erfolgt beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Düsseldorf, vorzugsweise online unter: Reitkennzeichen - Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Kosten für Neuanträge betragen 41,80 Euro (privat), für Jahresplaketten 30,95 Euro. Das Kennzeichen muss beidseitig gut sichtbar am Pferd angebracht sein, um Bußgelder zu vermeiden.
So erreichen Sie uns
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Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Kaiserswerther Straße 390
40474 Düsseldorf -
Telefon 0211 - 8994800
E-Mail
Telefax 0211 - 8929225 -
Montag bis Donnerstag
8.30 bis 15 Uhr
Freitag
8.30 bis 13.00 Uhr -
U 78, U 79, Buslinie 722
Fahrplanauskunft
Haltestelle: Nordpark/Aquazoo