Reiten in der Landschaft und im Wald

Reiter im Wald

Das Halten eines Pferdes und das Reiten "im Grünen" ist nach wie vor ein beliebtes Hobby. Leider ist der Landschaftsraum in einer Großstadt wie Düsseldorf ein knappes Gut. Erholungssuchende, wie Wanderer und Radfahrer, Land- und Forstwirtschaft haben unterschiedliche Ansprüche und besonders die Naturschutzbelange müssen berücksichtigt werden. Häufig bestehen Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen und wo geritten werden darf.

Für ein gedeihliches Miteinander ist immer die gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Das bringt auch das Naturschutzgesetz zum Ausdruck. Dort heißt es, die Belange der anderen Erholungsuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer dürfen durch das Reiten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

Das Naturschutzgesetz regelt das Reiten in der freien Landschaft und im Wald. So ist das Reiten in der freien Landschaft auch auf privaten Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet. Wege, die für bestimmte Nutzergruppen ausgewiesen sind, wie z. B. gekennzeichnete Fuß- und Radwege, dürfen zum Reiten oder Führen von Pferden nicht genutzt werden.

Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen darf nicht geritten werden. In Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ist das Reiten nur auf Straßen und Wegen erlaubt. Ein Querfeldeinritt über Felder oder Wiesen ist absolut tabu.

Das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach haben Reiter die Fahrbahn zu benutzen, nicht aber Fahrrad- und Gehwege.

Das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ist in ganz Nordrhein-Westfalen nur mit gültigen Reitkennzeichen erlaubt – so sieht es das Reitrecht gemäß Naturschutzgesetz NRW vor. Wer in Düsseldorf ausreitet, muss daher ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen.

Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden zweckgebunden verwendet. Damit werden Reitwege angelegt und unterhalten. Außerdem werden entstandene Schäden an privaten Straßen und Wegen ersetzt, die durch das nicht ordnungsgemäße Reiten entstanden sind. Aus diesem Grund sind alle Reiterinnen und Reiter im eigenen Interesse gefordert, die Reitregelung aktiv zu unterstützen um damit letztlich auch den Zustand des Reitwegenetzes zu verbessern.

Leider gibt es immer noch Reiter, die ohne Kennzeichen unterwegs sind und auch keine Reitabgabe leisten. Sie nutzen die Reitwege auf Kosten der eigenen Sportsfreunde. Letztlich schaden sie durch ihr Verhalten allen Reitern, die Einnahmen aus der Reitabgabe gehen zurück und somit steht weniger Geld zur Unterhaltung und zum Ausbau des Reitwegenetzes zur Verfügung.

Wo darf geritten werden?

Wo darf geritten werden?

  • Reiten in der freien Landschaft

Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen und Wegen gestattet.

  • Reiten im Wald

Das Reiten im Walde ist auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung als Reitwege gekennzeichneten Straßen und Wegen (Reitwege) gestattet (gemäß Allgemeinverfügung zur Regelung des Reitens im Wald in den Waldgebieten der Stadt Düsseldorf vom: 17.11.2017)

  • Reiten im Straßenraum

Für das Reiten auf öffentlichen Straßen und Wegen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Wo darf nicht geritten werden?

Reitwege im Wald

Wo darf nicht geritten werden?

Nicht geritten werden darf auf Flächen, die nicht für den Verkehr bestimmt sind.

  • Dies sind  z.B. Feldraine, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren, Wildwechsel, Leitungstrassen.
  • In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und gesetzlich  geschützten Biotopen sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile ist das Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten.
  • Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen darf nicht geritten werden.
  • Wege, die für bestimmte Nutzergruppen ausgewiesen sind, wie z. B. gekennzeichnete Fuß- und Radwege, dürfen zum Reiten oder Führen von Pferden nicht genutzt werden.
  • Im Wald ist das Reiten auf die gekennzeichneten Reitwege beschränkt.