Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für ein Gebiet zwischen der A44 im Süden, der Stadtgrenze zu Ratingen im Westen und Norden und den Gleisen der Deutschen Bahn im Osten am Mühlenbroicher Weg vom 27.6.2023

 
https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 15.07.2023 - Nachrichtlich Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 27/28 vom 15.07.2023)
Redaktioneller Stand: Juli 2023

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 15. Juni 2023 aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6 vom 11.01.2023) folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen:

§ 1

Der Stadt Düsseldorf steht in dem in § 2 näher bezeichneten Gebieten zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch an den Grundstücken zu.

§ 2

Der Geltungsbereich dieser Satzung erfasst ein Gebiet zwischen der A44 im Süden,der Stadtgrenze zu Ratingen im Westen und Norden und den Gleisen der Deutschen Bahn im Osten am Mühlenbroicher Weg.
Maßgebend ist der im Plan Nr. 06/028 zeichnerisch dargestellte Geltungsbereich.

Der Plan Nr. 06/028 ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3

Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.