Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf"

Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf"

Warum ein Förderprogramm?

Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt bis 2035 klimaneutral zu werden. Der Wohngebäudebestand hat hier einen entscheidenden Anteil: Etwa ein Drittel des Energieverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Bei ca. 55.000 Wohngebäuden in Düsseldorf besteht ein Sanierungsbedarf. Daher werden im Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der Dekarbonisierung und dem Ausbau von erneuerbaren Energien gefördert. In den meisten Fällen ist die Förderung kumulierbar mit den Förderungen durch den Bund (BEG) oder vom Land NRW (progres.nrw). So können Sie oftmals mehrere Förderprogramme gleichzeitig für die Dämmung der Gebäudehülle, dem Einbau einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe beanspruchen.

Wichtige Hinweise

Telefonische Erreichbarkeit

Telefonnummer: 0211 - 8921015

Sie erreichen die Kollegen des Förderprogramms zu nachfolgenden Sprechzeiten:

Montags, Mittwochs und Freitags von 9 - 11 Uhr

Dienstags und Donnerstags von 14 - 16 Uhr

 

Hinweis zur Kombination von Bundesförderung und städtischer Förderung

In der Regel können die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und städtische Förderung aus dem Programm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" miteinander kombiniert werden.

Folgende Besonderheit muss allerdings beachtet werden: Bei der Bundesförderung müssen vor einer Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden.

Die Verträge müssen eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthalten. Ein Rücktrittsrecht zu vereinbaren reicht nicht aus. Hintergrundinformationen und Musterformulierungen dazu finden Sie hier unter Punkt A.24 und A.25.

Nach der aktuell gültigen Richtlinie des städtischen Förderprogramms muss mit der Beauftragung von Leistungen gewartet werden, bis die Fördernummer bekannt gegeben worden ist. Andernfalls wäre ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gegeben und eine Förderung wäre nicht möglich.

Um sicherzustellen, dass beide Fördermöglichkeiten genutzt werden können, ist folgende Vorgehensweise erforderlich:

  • Stellen Sie zuerst den Antrag beim städtischen Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten". Bei der Antragstellung muss ein Angebot vorliegen
  • Warten Sie auf die Bekanntgabe der Fördernummer.
  • Es darf in dieser Zeit nicht zu einer Beauftragung kommen. Dies bedeutet auch, dass ein Liefer- und Leistungsvertrag noch nicht abgeschlossen werden darf.
  • Ist die Fördernummer bekannt gegeben worden, kann die Bundesförderung beantragt werden.

Bearbeitungszeiten

Die Nachfrage zu unserem Förderprogramm ist in den letzten Monaten sehr stark angestiegen. Wir freuen uns sehr, dass sich viele Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass es teilweise zu längeren Bearbeitungszeiten bei den Förderanträgen kommt.

Antrag auf Gewährleistung von Fördermitteln

Antragstellende müssen ca. 4-6 Wochen auf die Vergabe der Fördernummer warten. Mit dieser Nummer kann die beantragte Maßnahme begonnen werden.

Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln

Beim Auszahlungsantrag ist es leider zu einem großen zeitlichen Verzug gekommen. Die Bearbeitungszeit dauert  auf Grund der hohen Antragszahlen derzeit bis zu 9 Monate. Die Verwaltung arbeitet aber stetig an Optimierungsprozessen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Wir bitten die lange Wartezeit zu entschuldigen und um Ihr Verständnis.

Damit wir die Anträge möglichst effizient bearbeiten können, möchten wir Sie bitten, von telefonischen Rückfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Ablauf der Antragstellung

Beratung

Lassen Sie sich möglichst vorab unabhängig und fachlich beraten.

Angebote einholen / Checklisten beachten

Holen Sie bei verschiedenen Handwerkern Angebote ein. Beachten Sie bitte unsere Checklisten auf den entsprechenden Antragen. Dort finden Sie Angaben zu den Unterlagen, die wir benötigen.

Anträge stellen

Stellen Sie dann die Förderanträge, die für Sie in Frage kommen. Alle Antragsformulare finden Sie weiter unten auf dieser Webseite. NEU: Sie können die Anträge sicher über den Formularserver der Landeshauptstadt Düsseldorf einreichen. Hierzu füllen Sie ein Online-Formular aus, können Anlagen hochladen und reichen den Antrag dann digital ein.

Fördernummer

Aufgrund der aktuell sehr hohen Anzahl von neuen Förderanträgen vergeben wir ab sofort automatisch und für jeden neu eingereichten Antrag innerhalb von ca. 4 Wochen eine Fördernummer. Nach Erhalt dieser Fördernummer kann auf eigenes Risiko sofort mit der Fördermaßnahme begonnen werden. Die Vergabe der Fördernummer ist unverbindlich, d.h. es ist mit ihr kein Anspruch auf eine spätere Förderbewilligung abzuleiten.

Bundesförderung beantragen

Oftmals kann für dieselbe Maßnahme auch Förderung beim Bund beantragt werden. Hier gilt es folgendes zu beachten:

Bei der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG EM) müssen vor einer Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden. Es wird empfohlen, zunächst die städtische Förderung zu beantragen. Ist die Fördernummer bekannt gegeben, kann die Bundesförderung beantragt werden.

Auftrag erteilen

Erst nach dem Erhalt der Fördernummer dürfen Sie den Auftrag erteilen.

Antrag auf Auszahlung stellen

Nach der Maßnahme stellen Sie den Antrag auf Auszahlung. Bitte beachten Sie auch hier die entsprechenden Checklisten.

Bitte beachten

Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter. Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter der Telefonnummer der Serviceagentur Altbausanierung SAGA 0211 - 8921015 und unter klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de

Hydraulischer Abgleich

Am 24.8.2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) beschlossen.In dieser Verordnung werden Gebäudeeigentümer zu Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen verpflichtet. Die Verordnung ist am 1.10.2022 in Kraft getreten.

Maßnahmen, die in dieser Verordnung gefordert werden, können nicht vom Förderprogramm "klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" gefördert werden.

Folgende Maßnahmen bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen sind betroffen und können nicht mehr gefördert werden:

  • hydraulischer Abgleich in Nichtwohngebäuden ab 1000 Fläche
  • hydraulischer Abgleich von Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten

Der hydraulische Abgleich bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen für Wohngebäude mit maximal 5 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit maximal 1000 Fläche kann weiterhin gefördert werden. Heizungsanlagen auf Basis anderer Energieträger (z.B. Öl, Fernwärme) sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Weitere aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.

Kombination Wärmepumpe/PV Anlagen

Um die Innovationsförderung für die Installation einer Photovoltaik-Wärmepumpen-Kombination  (siehe 5.10.1 der Richtlinie) zu erhalten, sollten die Anträge Photovoltaik und Wärmepumpe möglichst zeitgleich gestellt werden. Nachträgliche Ergänzungen bestehender Anträge müssen vor Beauftragung eines der Anlagenteile (PV-Anlage oder Wärmepumpe) erfolgen, da eine Beauftragung als Maßnahmenbeginn gilt. Bei den derzeitigen Bearbeitungszeiten von Antragstellung bis Förderzusage beträgt der Zeitraum für eine mögliche, nachträgliche Beantragung aktuell 6 Wochen. 

Bei Fragen zur gemeinsamen oder nachträglichen Antragstellung und zum Ablauf sprechen Sie uns gerne an. 

Weitere Beratungsangebote

Eine Beratung im Rahmen der Planung von Sanierungsmaßnahmen ist dringend zu empfehlen! Eine fachliche Beratung dient als Grundlage für spätere Entscheidungen für Ihr Sanierungsvorhaben und hilft mögliche Fehler und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Zudem können z.B. nach der Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bei Maßnahmen an der Gebäudehülle höhere Bundeszuschüsse erzielt werden.  

Was wird gefördert?

Balkonsolaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen

Um die Belastung durch gestiegene Stromkosten abzumildern, fördert die Landeshauptstadt unterstützt von der Bürgerstiftung Düsseldorf und der Deutschen Postcode Lotterie die Installation von Balkonsolaranlagen. Dies hat der Rat der Stadt am Donnerstag, 9. März 2023 beschlossen. Mit dem Zuschuss der Stadt in Höhe von 800 Euro und der zusätzlichen Förderung aus Mitteln der Postcode-Lotterie können Haushalte mit geringem Einkommen eine Balkonsolaranlage kostenlos anschaffen. Dafür ist allerdings eine zusätzliche (kostenlose) Energieberatung erforderlich. Es muss eine qualifizierte Energieberatung über eine aktive Energieberatung der Caritas oder einer anderen Verbraucherberatung, durch einen elektrischen Fachbetrieb oder durch Wohnungs- oder HauseigentümerInnen erfolgen. Diese Beratung schließt auch eine Prüfung der energetischen Eignung des geplanten Standortes ein. Darüber hinaus können insbesondere die Immobilienunternehmen auch andere unterstützende Beratungsmaßnahmen anbieten. So kann im Rahmen der Förderung ein doppelter Beitrag für den Klimaschutz in Düsseldorf erzielt werden. Zum Beispiel unterstützt das Team der Energiesparberatung der Caritas Düsseldorf, per E-Mail an energiesparservice@caritas-duesseldorf.de erreichbar, die Haushalte bei der Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" und der Umsetzung.

Fördervoraussetzung ist eine Genehmigung des Gebäudeeigentümers zur Installation und die Vorlage eines Grundsicherungsbescheides oder eines Düsselpasses. Die Antragstellung kann in diesem Fall über das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz oder über die Caritas erfolgen. Interessenten können sich unter unter folgenden Telefonnummern informieren: 0211-8921015 oder Caritas 0211-77921059.

Ohne Düsselpass kann – wie bisher – eine Förderung für eine Balkonsolaranlage bis zu 600 Euro gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt dann regulär über das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten". Entsprechende Anträge werden weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Balkonsolaranlagen, die gefördert werden sollen, dürfen erst gekauft werden, wenn den Antragstellern eine Fördernummer vorliegt. Die Anlagen dürfen vorher noch nicht gekauft werden.

Gebäudehülle

Im Bereich der Gebäudeeffizienz/Gebäudehülle werden bei Sanierungen folgende Dämmungen gefördert:

Bauteil Anforderung Förderhöhe
Außenwand U-Wert: 0,20 W/m²k oder kleiner 20,- bis 60,-€ /m² *
Dach - Satteldach U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner 20,- bis 60,-€ /m² *
Dach - Flachdach U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner 20,- bis 60,-€ /m² *
Dach incl. Begrünung U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner 20,- bis 60,-€/m² + 40,-€/m²
Oberste Geschossdecke U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner 10,- bis 20,-€ /m² *
Kellerdecke U-Wert: 0,25 W/m²k oder kleiner 10,- bis 20,-€ /m² *
Fenster - Fenstertausch Uw-Wert: 0,95 W/m²k oder kleiner 50,- bis 150,-€ /m² **
druckfeste Fenster Uw-Wert 1,1 W/m²k oder kleiner 30 % Zuschuss***

* Die Förderhöhe richtet sich nach den Materialeigenschaften: Dämmstoffe und -systeme mit 'Blauer Engel' oder 'Natureplus' Zertifizierung werden besser gefördert als konventionelle Dämmstoffe - bitte Richtlinie beachten!

** Materialanforderungen beachten: bei Holzrahmen heimische Hölzer oder Tropenhölzer mit FSC-Siegel, PVC-Kunststofffenster nur mit Rezyclatanteil von mind. 55 %

*** nur für Gebäude, die nachweislich in Gebieten mit  Hochwasser- oder Starkregengefahr liegen (s. Richtlinie)

Anlagentechnik

So wird im Bereich der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser und Lüftung) gefördert:

Anlagenbereich Förderhöhe Anmerkungen
Wärmepumpe (erstmaliger Einbau) 4.250,-€ bis 6.500,-€ nur für Bestandsgebäude, Vorlauftemperatur max. 55°C
Lärmschutzhaube (mit Einbau Wärmepumpe) 50 %, max. 500,-€ nur für Bestandsgbeäude
Fernwärme - Anschluss 20 %, max. 10.000,-€ nur für Bestandsgebäude
Fernwärme - Hausanlage 10 % nur für Bestandsgebäude
dezentrale Lüftungsanlagen mit WRG 200,- €/ je Gerät, max. 1.000,-€/WE nur für Bestandsgebäude
zentrale Lüftungsanlagen mit WRG 1.200,-€ / WE nur für Bestandsgebäude
Hydraulischer Abgleich* 20 % Zuschuss, max. 4.000,-€/WE nur für Bestandsgebäude
Elektr. gesteuerte Heizkörperthermostate 50 % Zuschuss nur für Bestandsgebäude,  max. 8 St. /WE
Optimierung dezentrale Warmwasserversorgung - Durchlauferhitzer 30 % Zuschuss nur für Bestandsgebäude

*bei Gasbeheizung: Gebäude mit max. 5 Wohneinheiten

 

Erneuerbare Energien und Elektromobilität

So wird im Bereich der erneuerbaren Energien (Photovoltaik und Solarthermie) und der Elektromobilität gefördert:

Technik Förderhöhe Anmerkungen
Photovoltaikanlagen* ab 1 kWp: 1.000,-€ Grundförderung zzgl. 200,-€ je kWp, max. 10.000,-€ für Bestands- und Neubauten
Steckersolar - Balkonanlagen 50%, max. 600,-€ für Bestandsgebäude
Batteriespeicher 250,- € je kWh Speicherkapazität, max. 10.000,-€ für Bestands- und Neubauten
Intelligente Messtechnik - Mieterstrom 40 %, max. 4.000,-€ nur Zwei- und Mehrfamilienhäuser
Solarthermie für Warmwasserbereitung,     1-2 WE 1.000,-€  nur für Bestandsgebäude
Solarthermie für Warmwasserbereitung, MFH 100,- bis 150,-€/m² Kollektorfläche nur für Bestandsgebäude
Solarthermie für Heizungsunterstützung 120,- bis 200,-€ /m² Kollektorfläche nur für Bestandsgebäude
Innovationsbonus PV + Wärmepumpe + 30 % Zuschuss für PV + Speicher nur für Bestandsgebäude
Wandladestation (Elektromobilität) 50 % Zuschuss, max. 2.000,-€/Ladepunkt** für Bestands- und Neubauten
PVT-Kollektoren als innovative Sondermaßnahme als Einzelfallentscheidung

* Bonusförderung zusätzlich zur Förderung für Photovoltaik: - im Bereich Denkmal: 25 %,      - im Bereich Fassadenphotovoltaik: 20 %, - für Cradle to Cradle Module: 20 %

** je Ladepunkt muss die Nutzung eines Elektroautos nachgewiesen werden

Sanierung zum Effizienzhaus und Passivhaus

So wird die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus oder Passivhaus gefördert:

Standard Förderhöhe
Effizienzhaus: Denkmal, 85, 70, 55, 40 10 % Zuschuss*, max. 12.000,-€/WE
Effizienzhaus: Denkmal, 85, 70, 55, 40 EE oder NH - Klasse 10 % Zuschuss*, max. 15.000,-€/WE
Passivhaus: Standard EnerPHit  10 % Zuschuss*, max. 12.000,-€/WE

*auf förderfähige Kosten

 

Förderung Neubau - Effizienz- und Passivhaus

So werden im Neubaubereich Effizienzhäuser und Passivhäuser gefördert:

Standard Förderhöhe
Effizienzhaus 40, Passivhaus Classic, Passivhaus Plus, Passivhaus Premium 10 % Zuschuss*, max. 10.000,-€/WE
Effizienzhaus 40 QNG 10 % Zuschuss*, max. 15.000,-€/WE

* auf förderfähige Kosten

Weitere Förderungen und Förderprogramme

Die Antrags- und Sanierungsbegleitung im Bereich von wird ebenfalls gefördert:

Was Förderhöhe Anmerkungen
Antragsbegleitung 50 %, max. 300,-€ nur Bestandsgebäude
Baubegleitung Ein- und Zweifamilienhäuser* 50 %, max. 2.500,-€ nur Bestandsgebäude
Baubegleitung Mehrfamilienhäuser* 50 %, max. 1.000,-€/WE (max. 10.000,-€) nur Bestandsgebäude
Baubegleitung Denkmal -  Ein- und Zweifamilienhäuser bis 100 %, max. 5.000,-€ nur Bestandsgebäude
Baubegleitung Denkmal - Mehrfamilienhäuser bis 100 %, max. 2.000,-€/WE (max. 10.000,-€) nur Bestandsgebäude
Thermografie 50 %, max. 150,-€ nur Bestandsgebäude

*nur wenn keine BEG-Baubegleitung stattfindet

Weitere Förderprogramme die Sie unbedingt beachten sollten

Neben der städtischen Förderung durch das Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf gibt es noch weitere Zuschüsse über Förderprogramme des Bundes oder des Landes NRW, die Sie parallel in Anspruch nehmen können. Dadurch erhöht sich die Gesamtfördersumme noch einmal deutlich für Sie! 

Folgende Programme sollten Sie beachten:

Anträge auf Gewährleistung von Fördermitteln

Anträge auf Gewährleistung von Fördermitteln

Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln

Adress- und Kontaktdaten

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

    Startseite
  • Abteilung
    Umweltplanung und Klimaschutz

  • Brinckmannstraße 7
    40225 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Tel. 0211 - 8921015
    Fax 0211 - 8929451

    E-Mail