Anpassungen bei Pflegeleistungen

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Team der Beratungsstelle © Gesundheitsamt Düsseldorf

Verhinderungspflege wird ab Juli 2025 flexibler

Mehr als drei Viertel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden in den eigenen vier Wänden gepflegt, oftmals von Angehörigen. Doch auch diese Personen können mal krank werden. Oder aus anderen Gründen – wie beispielsweise dem verdienten Urlaub – verhindert sein. In diesem Fall kommt die sogenannte Verhinderungspflege zum Tragen. Dies bedeutet, dass die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege übernimmt. 
Hier hat der Gesetzgeber mit einem gemeinsamen Jahresbetrag eine Erhöhung geplant, die für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ab dem 1. Juli 2025 gilt.

Wer dazu mehr Informationen, Beratung oder Hilfe bei der Antragstellung benötigt, kann sich gerne an unsere Beratungsstelle für Menschen mit einer körperlichen und/oder chronischen Erkrankung wenden. Das Angebot richtet sich alle Altersklassen. Bei Bedarf macht das Team auch Hausbesuche.

Kontakt:
Telefon: 0211 89-92681 (Mo-Do 8-15 Uhr, Fr 8-13 Uhr)
E-Mail: behindertenberatung@duesseldorf.de