Einbürgerungsfeier im Düsseldorfer Rathaus
| Internationales Soziales
Die ausgewählten Personen besitzen seit der Urkundenaushändigung weiterhin ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist seit Novellierung des Gesetzes im Juni letzten Jahres grundsätzlich möglich.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller bei seiner Begrüßungsrede: "Dieser Tag hat nicht nur für Sie und Ihre Familien große persönliche Bedeutung, sondern auch für uns als Stadtgemeinschaft. Sie tragen zur Internationalität und Weltoffenheit der Landeshauptstadt bei, machen sie lebendig und stark. Die Einbürgerung ist dabei mehr als ein Verwaltungsakt. Sie ist ein öffentliches Bekenntnis - zu diesem Land, zu unserer Stadt und zu den gemeinsamen Werten, die uns verbinden. Mit Ihren Ideen, Erfahrungen und Perspektiven bereichern Sie Düsseldorf und stärken unsere demokratische Gemeinschaft."
Die Landeshauptstadt Düsseldorf veranstaltet regelmäßig Einbürgerungsfeiern, um die Bedeutung dieses besonderen Moments zu würdigen und den Neubürgerinnen und Neubürgern eine Plattform des Kennenlernens und Austauschs zu bieten. Die Feier unterstreicht die Relevanz von Integration, Teilhabe und demokratischem Engagement in einer offenen und vielfältigen Stadtgemeinschaft.
Hintergrund
Durch die Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist die Zahl der Anträge stark gestiegen. Neben der grundsätzlich möglichen Mehrstaatigkeit sind Einbürgerungen nun auch nach bereits fünf Jahren statt nach acht Jahren möglich.
Zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Mai 2025 gingen bei der Abteilung Integration des Amtes für Migration und Integration 3.415 Anträge ein. Das ist ein Anstieg um rund 30 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. Bereits 1.749 Personen wurden bis Ende Mai eingebürgert.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 4.388 Personen eingebürgert, 7.259 Anträge gingen insgesamt ein. Die größte Zahl dieser Eingebürgerten hatte die syrische Staatsbürgerschaft, gefolgt von russischen, türkischen, iranischen und ukrainischen Staatsangehörigen.
An der Einbürgerung Interessierte finden unter der Internetadresse https://www.duesseldorf.de/amt-fuer-migration-und-integration/einbuergerung unter dem Punkt "Ihr Weg zur Antragstellung" eine Checkliste zur eigenständigen Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und eine Liste der benötigten Unterlagen zum Download, sowie viele weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Zur redaktionellen Verwendung stehen unter folgendem Link Fotos zur Verfügung: https://duesseldorf.canto.de/b/R6F76