Eingeschränkter Pandemiebetrieb in den Kindertagesstätten

| Jugendamt aktuell

Die Kindertagesstätten und Schulen in Nordrhein-Westfalen bieten vom 11. bis 31. Januar 2021 nur noch einen eingeschränkten Pandemiebetrieb an. Regelung zum Elternbeitrag.

Regelungen für den Bereich Kindertagesstätten

Laut Beschluss der Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) werden die Kinder ab Montag, 11. Januar, ausschließlich in festen Gruppen betreut. Teiloffene und offene Konzepte, die Spielmöglichkeiten in der gesamten Einrichtung bieten, sind nicht mehr möglich. Durch die Gruppentrennung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.

Aufgrunddessen kann es dazu kommen, dass zum Beispiel frühmorgens und am späten Nachmittag die in dieser Zeit nur vereinzelt anwesenden Kinder nicht zu einer Gruppe zusammengefasst werden können. Dies erfordert mehr Personal. Sollten die personellen Ressourcen hierfür nicht ausreichen, können die Kita-Leitungen in Absprache mit ihren Fachbereichsleitungen den wöchentlichen Betreuungsumpfang der Kinder um jeweils zehn Stunden reduzieren. Dies bedeutet zum Beispiel, dass ein Kind mit einem vertraglich vereinbarten wöchentlichem Betreuungsumpfang von 45 Stunden dann nur noch 35 Stunden betreut wird.

Im Gegensatz zum ersten Lockdown wird bei der Aufnahme von Kindern nicht mehr unterschieden zwischen Kindern von sogenannten "systemrelevanten" Eltern und Kindern von Eltern anderere Professionen. Betreut werden können alle Kinder, bei denen Eltern einen Bedarf formulieren. Das Land richtet aber den dringenden Appell an die Eltern, ihre Kinder zuhause zu lassen, sofern dies die berufliche und familiäre Situation zulässt. Ein Nachweis über die Notwendigkeit einer Betreuung muss nicht erbracht werden.

Das Ministerium hat darüber hinaus ein enges Monitoring angekündigt, um die Entwicklung im Blick zu haben und zeitnah nachsteuern zu können, wenn dies erforderlich ist.

Die bestehenden Hygienemaßnahmen werden aufrecht erhalten. Um zusätzliche Hygienemaßnahmen zu unterstützen, sucht das Jugendamt nach Alltagshelferinnen und -helfern. Eine pädagogische Ausbildung ist dabe nicht erforderlich. Bedingung ist die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses und der Nachweis einer Immunität gegen Masern.

Im Zeitraum bis zu den Osterferien können sich alle Beschäftigten der Kitas bis zu sechsmal freiwillig und kostenlos auf eine Infektion mit Covid 19 testen lassen. Der Zeitpunkt der Testung kann dabei frei gewählt werden.

Den Entscheidungen zum eingeschränkten Pandemiebetrieb in den Kitas waren vorausgegangen mehrere Gespräche zwischen dem MKFFI, den beiden Landesjugendämtern und den Trägern der Kindertageseinrichtungen, zuletzt nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Verlängerung des Lockdowns am 5. Januar 2021.

Elternbeiträge für Januar

Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte für den Monat Januar werden landesweit ausgesetzt. Für die Beiträge zur Offenen Ganztagsschule (OGS) soll parallel verfahren werden. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände hatten sich zuvor geeinigt, dass auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet werden soll und Land und Kommunen sich die Kosten für die Erstattung hälftig teilen. Eine Abbuchung erfolgt demnach für den Januar nicht, bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.