Erfüllungsquote der Landeshauptstadt liegt bei 88,41 Prozent
| Amt 54 News
Gezählt werden dabei diejenigen Flüchtlinge, die vorher in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW aufgenommen und nach ihrer Registrierung den einzelnen Kommunen zugewiesen wurden. Ebenfalls gezählt werden diejenigen Flüchtlinge, die unerlaubt eingereist sind und jetzt von den Kommunen betreut werden. Ebenfalls enthalten ist die Zahl derjenigen Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus humanitären Gründen dennoch eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Zudem wird die Zahl der vor Ort betreuten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hinzugerechnet.
www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/w/weitere_zahlen/index.php