Grundschule in Himmelgeist wird Gemeinschaftsgrundschule
| Verwaltung Jugend Bildung
Nach dem Ergebnis des Abstimmungsverfahrens müssen die Voraussetzungen eines geordneten Schulbetriebs für eine bestimmte Schulart erfüllt sein. Danach müssen sich aus dem Kreis der befragten Eltern potenzieller Schülerinnen und Schüler mindestens so viele Eltern für die betreffende Schulart ausgesprochen haben, dass die Mindestgröße nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW gewährleistet ist. Die Mindestgröße einer Grundschule liegt bei 200 Schülerinnen und Schülern (4 Jahrgänge mit jeweils 2 Parallelklassen à 25 Schülerinnen und Schüler).
Von den 803 Stimmberechtigten haben 167 ihre Stimme abgegeben, davon waren 166 gültig und eine ungültig. Von den abgegebenen gültigen Stimmen votierten 102 Stimmberechtigte für die Errichtung als katholische Bekenntnisschule, 46 Stimmberechtigte für die Errichtung als Gemeinschaftsgrundschule, 12 Stimmberechtigte für die Errichtung als evangelische Bekenntnisschule und 6 Stimmberechtigte für die Errichtung als Weltanschauungsschule.
Mit dem Abstimmungsergebnis ist die erforderliche Stimmenzahl für die Errichtung einer Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule - 200 Stimmen wären nötig gewesen - nicht erreicht worden. Damit wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bezirksregierung, im Herbst das Anmeldeverfahren für eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2019/20 eröffnet.