Gutachten zum Ratsauftrag für RRX-Planung in Angermund vorgelegt

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Die Gutachten zum Ratsauftrag für die Rhein-Ruhr-Express-Planung in Angermund sind am 4. Januar der Kleinen Kommission RRX vorgelegt worden und gehen danach in die Beratungen.

Am Donnerstag, 4. Januar, hat sich die Kleine Kommission Rhein-Ruhr-Express (RRX) mit den Gutachten zum Ratsauftrag für die Rhein-Ruhr-Express-Planung in Angermund befasst. Der Sitzungstermin am 4. Januar geht auf einen Terminvorschlag der Kleinen Kommission RRX zurück. In der Folge befassen sich die weiteren zuständigen politischen Gremien der Stadt, der Ordnungs- und Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Umweltschutz, der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und die Bezirksvertretung 5, mit dem Thema. Eine Beschlussfassung zur Fortführung der RRX-Planung in Angermund soll im unmittelbaren Anschluss in der Ratssitzung am Donnerstag, 1. Februar, erfolgen.

Kernaussagen der drei Gutachten sind:

  • Die Prüfergebnisse bestätigen, dass beide Planungsvarianten grundsätzlich realisierbar sind. Die bauliche-technische Machbarkeit der Einhausungsvariante ist grundsätzlich gegeben. Die DB-Planung wird bestätigt.

  • Für die Einhausungsvariante wird mindestens 5,5 m mehr Breite benötigt, was zu einem entsprechend größeren Eingriff in Privatgrundstücke führt und wodurch 11 statt 5 Gebäude (darunter 2 Wohngebäude und eine Werkstatt) mehr abgerissen werden müssen. Ferner ist davon auszugehen, dass für die unmittelbar an die Einhausung anliegenden Privatgrundstücke die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für einen Geländestreifen von bis zu 15 m Breite erforderlich wird. Da die gewählte Mindestbreite der Einhausung keinen Regelfall, sondern eine alternative technische Lösung darstellt, wäre außerdem eine Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes und eine unternehmensinterne Ausnahmegenehmigung der DB Netz AG erforderlich. Es kann nicht sicher von einer Genehmigung für die Mindestbreite ausgegangen werden. Es besteht das Risiko, dass aufgrund einzuhaltender betrieblicher Sicherheitsanforderungen, die zugrunde gelegte minimale Trassenbreite für die Einhausung aufgeweitet werden muss (Einbau von Rettungswegen/ Sicherheitsschleusen im Bauwerk, getrennte Bauwerke für jedes der 6 Gleise).

  • Mit keiner der beiden Lärmschutzvarianten lässt sich ein Vollschutz aktiven Lärmschutzes realisieren. Die Planungsvariante der DB mit 4 m hohen Lärmschutzwänden und ergänzendem BüG (besonders überwachtes Gleis) löst 79 Prozent aller Schutzfälle in der Ortslage Angermund, die vergleichbare Einhausungsvariante mit ergänzenden 4m hohen Lärmschutzwänden in den Rampenbereichen löst 93 Prozent aller Schutzfälle. In absoluten Zahlen bleiben 373 der insgesamt 1.751 Schutzfälle in der DB-Variante bzw. 129 Schutzfälle in der Einhausungsvariante ungelöst. Schutzfälle, die durch aktive Maßnahmen nicht gelöst werden können, sind durch passive Lärmschutzmaßnahmen zu lösen.

  • Die Einhausung ermöglicht einen Flächengewinn auf der Oberfläche des Bauwerks, der jedoch nur eingeschränkt nutzbar ist, bei Begrünung einen zusätzlich höheren Aufbau erfordert und den Nachteil der Einsehbarkeit vom Dach der Einhausung in private Grundstücke bewirkt. Da in Angermund bereits eine gute Versorgung mit Freiräumen existiert, wird der Nutzen hierfür als gering eingeschätzt.

  • In der Höhenentwicklung und den Auswirkungen auf die angrenzenden Flächen unterscheiden sich beide Planungsvarianten nicht wesentlich. Die Barrierewirkung der Bahntrasse bleibt in beiden Varianten bestehen, künftige barrierefreie Querungen sind in beiden Varianten möglich, jedoch bedingen die Unterführungen S-Bahnhof Angermund sowie An den Kämpen in der DB-Variante die Überwindung eines geringeren Höhenunterschiedes als die erforderlich werdenden Überführungen in der Einhausungsvariante.

  • Die Einhausung erfordert eine erheblich längere Planungs- und Realisierungszeit, was sowohl für die Anlieger als auch unter betrieblichen Aspekten zu längeren und größeren Beeinträchtigungen führt. Die Bauzeit von 20 Monaten für die DB-Planung wird bestätigt. Die Bauzeit für die Einhausung von 5 Jahren stellt technisch die untere erreichbare Grenze dar. Eine längere Bauzeit erscheint aufgrund zahlreicher nur sequentiell ausführbarer Bauarbeiten wahrscheinlich. Der bauliche Aufwand für die Einhausung (u.a. Ab- und Antransport von Bodenaushub und Baumaterial) ist auch erheblich größer, so dass mit deutlich mehr Lkw-Fahrten zu rechnen ist (45.000 zu 5.000 Fahrten).

  • Während des Baus der höhengleichen Erweiterung sind nur geringe betriebliche Beeinträchtigungen auf der Bestandsstrecke zu erwarten; im Endzustand weist sie keine betrieblichen Einschränkungen auf. Beim Bau der Einhausung muss dagegen ein Bestandsgleis über rund ein Drittel der Bauzeit außer Betrieb genommen werden; über nahezu die gesamte Bauzeit ist darüber hinaus mit signifikanten Behinderungen im Zugverkehr zu rechnen. Nach Fertigstellung der Einhausung ist von einem fahrplanmäßigen Begegnungsverbot von Reise- und Güterzügen auszugehen. Dies würde eine dauerhafte betriebliche Einschränkung darstellen.

  • Im Kostenvergleich führt die unabhängige Kostenschätzung zu Baukosten von insgesamt rd. 75 Mio. Euro für die DB-Planungsvariante und gut 400 Mio. Euro für die Einhausung. Kosten für betriebliche Erschwernisse des Bahnverkehrs während der Bauzeit (Schienenersatzverkehre etc.) sind nicht berücksichtigt worden.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat mit Beschluss vom 10. März 2017 (DS-Nr. Ö 01/49/2017) bestimmt, die nach der Vorstellung der Ergebnisse des Runden Tisches Lärmschutz Angermund am 20. Februar 2017 offen gebliebenen Fragestellungen  zu den Kosten, dem Lärmschutz, dem Trassenquerschnitt und den städtebaulichen sowie Orts- und Landschaftsbild prägenden Auswirkungen tiefergehend zu klären und weitere konkrete Planungen anzugehen, um eine Grundlage für weitere Entscheidungen zu erhalten. Mit den vorliegenden drei Prüfungsergebnissen sind die offen gebliebenen Fragestellungen zu den Planungsparametern der Ergebnispräsentation des Runden Tisches Angermund aus Sicht der Stadtverwaltung hinreichend geklärt.

Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Die drei gutachtlichen Prüfungsergebnisse bestätigen klar, dass die Einhausungsvariante nicht weiter verfolgt werden sollte. Insbesondere verursacht sie wesentlich höhere Kosten, ohne für einen signifikant besseren Lärmschutz zu sorgen. Auch ein nennenswerter städtebaulicher Vorteil ist nicht zu erkennen. Hinzu kommt, dass die Einhausungsvariante einen erheblich höheren Zugriff auf die benachbarten Grundstücke erforderlich machen würde. Vor allem aber würde die Einhausungsvariante eine Bauzeit von bis zu fünf Jahren mit sich bringen, während das öffentliche Leben in Angermund weitesgehend zum Stillstand käme. Insofern kommt es nur darauf an, dass bei der Realisierung der Variante der Deutschen Bahn die Verbesserungsvorschläge der Stadt in Hinblick auf Lärmschutz und Städtebau umgesetzt werden."