Interesse am Lärmaktionsplan übertrifft die Erwartungen
| Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz News Lärm
Erstmals konnten die Düsseldorfer über eine Online-Plattform am neuen Lärmaktionsplan mitwirken. Die Umfrage lief vom 9. Januar bis zum 5. Februar und übertrifft laut Umweltamt der Landeshauptstadt die Erwartungen bei Weitem. Umweltdezernentin Helga Stulgies fasst die Resonanz zusammen: "Von 728 eingereichten Online-Fragebögen waren 691 verwertbar. Zudem gingen 55 E-Mails ein und 16 Menschen nahmen vor Ort im Umweltamt Einsicht in den Entwurf des Lärmaktionsplans Düsseldorf II. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung konnte die Anzahl der Mitwirkenden erheblich gesteigert werden."
Von den 691 Beiträgen entfielen 448 auf Anregungen zu den 29 Lärmbrennpunkten und 597 enthielten eigene Hinweise zu anderen Lärmproblemen in der Stadt. Mehrfachbeteiligungen waren möglich. Bei den eigenen Hinweisen wurde als Quelle des Lärms 457-mal der Straßenverkehr und 216-mal die Straßenbahn genannt. Mehrfachnennungen waren möglich. Es folgten der Eisenbahnverkehr mit 95, der Flugverkehr mit 73 und Industrie/Hafen mit 9 Nennungen.
Auf den Internetseiten des Umweltamtes schnellte die Anzahl der Seitenaufrufe zum Lärmaktionsplan während der Online-Umfrage auf 5.000 in die Höhe.
Schwerpunkt der Befragung waren 29 Lärmbrennpunkte im Stadtgebiet. Dazu konnten die behördlichen Vorschläge bewertet, aber auch eigene Ideen eingebracht werden. "Die Auswertung der Fragebögen läuft zurzeit. Mit Ergebnissen rechnen wir im März. Sie werden auf den Lärmaktionsplan-Seiten des Umweltamtes bereitgestellt. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans II berücksichtigt, der im Sommer diesen Jahres fertig sein soll und dann Politik und Öffentlichkeit vorgestellt wird", sagt Stefan Ferber, Leiter des Umweltamtes, zum weiteren Vorgehen.
Hintergrund: Lärmaktionsplanung
Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erstellt werden. Sie zeigen die von Straßen, Schienenstrecken, Flugverkehr sowie Industrie- und Hafenanlagen ausgehenden Belastungen auf und wie viele Menschen davon betroffen sind. Aufbauend auf diesen Ergebnissen sind die Lärmaktionspläne von den Städten unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen. Für Düsseldorf wurde 2011 der erste Lärmaktionsplan aufgestellt, welcher als Grundlage für den Lärmaktionsplan II dient.
Schon seit 2006 engagiert sich die Landeshauptstadt mit dem Masterplan "Reduzierung des Straßenverkehrslärms" kontinuierlich für eine Lärmentlastung an Hauptverkehrsstraßen.
Die Lärmaktionsplanung beruht auf der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die 2005 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) als Abschnitt "Lärmminderungsplanung" mit den Paragrafen 47a bis 47f in deutsches Recht übernommen wurde. Der § 47d BImSchG regelt die Aufstellung der Aktionspläne.
Als Umgebungslärm werden "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien" bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fasst darunter Lärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr entsteht, sowie den Lärm, der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.
Ausführliche Informationen mit dem Entwurf des neuen Lärmaktionsplans II stehen unter www.duesseldorf.de/laermaktionsplan zur Verfügung.