Jetzt Durchfahrtberechtigungsscheine für die Düsseldorfer Rheinkirmes beantragen
| Ordnung Verkehr
Insbesondere die Anwohner sollen die umliegenden Wohngebiete erreichen können. Die betroffenen Gebiete in Oberkassel und Niederkassel werden teilweise durch Poller gesperrt. Der Kaiser-Wilhelm-Ring ist während der Laufzeit der Kirmes für den Individualverkehr gesperrt. Bewohner des Kaiser-Wilhelm-Rings können erstmalig nur noch über den Sperrpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke anfahren.
Montags bis freitags können die Wohngebiete über acht Zufahrten bis 15 Uhr und an den beiden Kirmeswochenenden je bis 13 Uhr uneingeschränkt befahren werden. Danach werden die Einfahrtmöglichkeiten durch städtische Ordnungskräfte bis 23 Uhr kontrolliert. Über die folgenden Einfahrten sind die Wohnbereiche während der Kirmeszeit erreichbar:
- Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
- Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
- San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
- Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
- Dominikanerstraße/Luegallee
- Teutonenstraße/Luegallee
- Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
- Quirinstraße/Arnulfstraße
Mit Wohnsitz im Sperrgebiet gemeldete Kraftfahrzeughalter, deren Auto - auch mit auswärtigem Kennzeichen - auf diesen Wohnort zugelassen ist, erhalten per Post eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Fahrzeughalter, die im gesperrten Bereich gemeldet sind und eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben, können diese als Durchfahrtberechtigung nutzen.
Im gesperrten Bereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Durchfahrtsberechtigungsschein.
Sonstige Betriebe mit Kundenverkehr erhalten auf Antrag für die Geschäftszeiten Durchfahrtberechtigungen. Der Geschäftsinhaber kann die mit Firmenstempel versehenen Berechtigungen an seine Kunden ausleihen.
Betriebe, die Mitarbeiter mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen der Mitarbeiter aufgeführt sind. Es soll bestätigt werden, dass diese Mitarbeiter häufig Außendienst wahrnehmen.
Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine erfolgt am:
- Montag, 9. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
- Dienstag, 10. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
- Mittwoch, 11. Juli, 8.30 bis 15 Uhr
- Donnerstag, 12. Juli, 8.30 bis 18 Uhr
- Freitag, 13. Juli, 8.30 bis 12 Uhr
in der Bezirksverwaltungsstelle 4, Luegallee 65, 3. Obergeschoss, im Raum 313.
Schriftlichen Anträgen auf Erteilung einer Durchfahrtberechtigung soll ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden.
In der Polizeiwache Luegallee 65 und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben.