Kurzzeitvermietung ab 1. Juli nur noch mit Wohnraum-Identitätsnummer
| Wohnen
Die Wohnraum-ID kann online im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauportal.nrw/wohnen/wohnraum-identitaetsnummer beantragt werden. Für Angebote, die bereits vor dem 1. Juli 2022 in Online-Buchungsplattformen eingestellt wurden, gilt eine Übergangsfrist für die Einstellung der Wohnraum-Identitätsnummer bis zum 30. September 2022.
Darüber hinaus müssen die erfolgten Buchungen innerhalb eines Zeitraumes von zehn Tagen nach Überlassung in einen Belegungskalender eingetragen werden. Für den Belegungskalender kann ebenfalls der Online-Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen - Link wie oben - genutzt werden.
Die Wohnraumschutzsatzung für das Stadtgebiet Düsseldorf regelt die Genehmigungspflicht für zweckentfremdeten Wohnraum. Dazu gehört besonders die Kurzzeitvermietung, zum Beispiel für touristische Zwecke. Grundsätzlich gilt: Die Nutzung von Wohnraum zum Zweck der Kurzzeitvermietung ist für die Dauer von längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr - für Studierende 180 Tage im Kalenderjahr - genehmigungsfrei. Die Zuweisung einer beantragten Wohnraum-Identitätsnummer erfolgt in diesen Fällen automatisch.
Besteht eine Vermietungsabsicht über diese Zeiträume hinaus, bedarf es einer Genehmigung durch das Amt für Wohnungswesen, Fachbereich Wohnungsaufsicht. Erfolgt die Beantragung über den Online-Dienst, so wird die Information an den Fachbereich zur weiteren Prüfung weitergeleitet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antrag formlos unter der Funktions-E-Mailadresse wohnungsaufsicht@duesseldorf.de zu stellen. Für Rückfragen steht der Fachbereich zusätzlich unter der Telefonnummer 0211-8994877 zur Verfügung. Weitergehende Informationen zur Wohnraum-ID finden sich unter: www.bauportal.nrw/wohnen/wohnraum-identitaetsnummer/faqs.