Maskenpflicht bis Sonntag, 23. Mai, verlängert
| Gesundheit Ordnung
Mit Schildern in der Größe DIN A0 wird am südlichen Ende des Maskenpflichtgebietes "Altstadt" am Burgplatz neben der Persiluhr und südlich der Oberkasseler Brücke hinter der Skateranlage, auf die Maskenpflicht hingewiesen. Gestaltung: Amt für Kommunikation
Zur Verdeutlichung der Maskenpflicht in der Altstadt, insbesondere am Rheinufer, wurden Piktogramme auf dem Boden markiert. Archivfoto: David Young
In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) müssen Passanten täglich von 10 bis 19 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf den Plätzen am Hauptbahnhof sind die Masken von 6 bis 22 Uhr verpflichtend zu tragen.
In den Tageszeiten mit bundesrechtlichen Ausgangssperren gilt die Verpflichtung wegen des dann erwarteten geringeren Personenaufkommens nicht. Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend - medizinische Masken sind allerdings wirksamer und zu empfehlen.
Hier der Link zur veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht:
www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht.
Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Maskenpflicht kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Ausschilderung
Mit zusätzlichen Schildern und Piktogrammen weist die Landeshauptstadt seit dem vergangenen Wochenende auf die Maskenpflicht im Bereich der Altstadt und am Rheinufer hin. Dieses Maskenpflichtgebiet ist an schönen Tagen besonders stark frequentiert. Die vorhandene Beschilderung vor Ort wurde überprüft und, falls erforderlich, ergänzt.
Daten und Fakten Corona
Der Wert der 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 151,2.