Mit BTM in den Urlaub

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Bescheinigung für die Mitnahme von BTM

Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel wie beispielsweise starke Schmerz-, Schlaf- oder Beruhigungsmittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicher zu stellen. ABER: Damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen kommt, ist eine besondere Bescheinigung erforderlich. Diese wird von der Ärztin bzw. dem Arzt ausgestellt. Anschließend muss die Bescheinigung beglaubigt werden, entweder beim Gesundheitsamt des Wohnortes oder bei dem Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die verordnende Arztpraxis liegt.

Bürger*innen, die eine beglaubigte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln (BTM) benötigen, können sich gerne unter der Rufnummer 0211 89-28446 oder 0211 89-23931 an das Team der Arzneimittelüberwachung wenden und einen Termin vereinbaren. 

Folgende Unterlagen werden für den Termin benötigt:

  • Betäubungsmittelrezept im Original
  • Personalausweis oder Reisepass der reisenden Person
  • Bei Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung

Weitere Informationen finden Sie hier.